Sachverhalt:
Ein (Bekannter) verfügt über ungenutzte Lagerfläche im Dachgeschoss einer Scheune welche er gern vermieten würde. Aus wirtschaftlichen Gründen und Interesse an Tätigkeiten eines Maklers möchte ich ihm als Gewerbetreibende die Vermittlung, Organisation bzw. Verwaltung anbieten. Da es sich um eine große zusammenhängende Fläche handelt und weder der Vermieter noch sonst jemand permanent vor Ort ist, wäre ein eine Einzelzugang für die Mieter nicht möglich.
Nach meinen derzeitigen Informationen könnte ich Ihm nur das Inserieren der Flächen, die Besichtigung mit den Mietern sowie den gelegentlichen Zugang für Mieter anbieten. Die Fläche auf dem Boden am städtischen Rand schätze ich auf 500m² der Zugang erfolgt über ein Tor. Als Zielgruppe sehe ich Private oder Gewerbetreibente die speeriges Gut für einen individuellen Zeitraum möglichst preiswert einlagern möchten. Auftreten und Abrechen würde ich sonstige Dienstleistungen / Hausverwaltung auf Gewerbeschein um auf eine Anmeldng als Makler beim Gewerbeamt verzichten zu können.
Folgend meine zwei geplanten Angebote für den Vermieter und danach kommen die Fragen für euch Experten.
a) Ich biete ihm die Akquise und Vermittlung der Mieter, Vertragserstellung sowie als option den Zugang mit Mietern an und rechne die Dienste als Verwaltung von Lagerfläche etc. ab.
b) Ich übernehme die Verwaltung:
- Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen
- Forderungsmanagement ggü. den Mietern
- (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
- Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
- Budget und Wirtschaftsplanung
- Neuvermietung
Ist es legitim ein Objekt ohne eigenen Zugang zu vermieten, was wäre zu beachten?
Welche Vorschriften gelten bei Mietverträgen dieser Art, was ist zu beachten?
Gibt es einen Unterschie ob ich an Privat oder Gewerbe vermiete?
Welche weiteren Rechten, Pflichten und Risiken zieht die permanente Verwaltung des Objektes mit sich?
Wie sollt ich mich schützen? Welche Versicherungen (Lagergut) sind empfehlenswert?
Welches Leistungangebot wäre für beide Parteien das sinnvollste, was ist üblich?
Könnte ich wegen nicht angemeldeter Maklertätigkeiten belangt werden?
Tipps und Anregungen?
Für jegliche Anregung und Ratschläge wäre ich sehr dankbar auch in Betracht darauf, was ich wissen oder lernen sollte um später als freiberuflicher Makler tätig zu werden. Besonders wichtig ist mir die Ausgestaltung der Mietverträge, die Rechte und Pflichten als `Hausverwaltung´ mit eventuellen Risiken.
Schon mal Danke im Vorraus und in freudiger Erwartung auf eure Antworten,
beste Grüße