Hier ein paar grundsätzliche Fragen zum Eingliederungszuschuss, den ein der Arbeitgeber bekommen kann. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Welche Rechte und Pflichen haben Arbeitsnehmer als auch Arbeitgeber, wenn der AG für ein halbes Jahr einen Eingliederunszuschuss für den AN bekommen hat?
Sicher ist, dass der AG eine Nachbeschäftigungspflicht hat; diese dauert genau so lange wie der Förderzeitraum.
Aber was ist mit dem Arbeitsentgeld? Muss der AG für die Dauer der Nachbeschäftigung das Arbeitsentgeld in gleicher Höhe ausbezahlen oder darf er die Höhe nach Ablauf der Förderung ändern!
Das gehört vermutlich eher ins Brett Arbeits- und Sozialamt, da der arbeitsrechtliche Aspekt gleich Null ist.
Ein Eingliederungszuschuss hat keinerlei Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen AN und AG. Bzgl der sozialrechtlichen Verpflichtung müsste man schauen, was zwischen Leistungsträger und AG verhandelt wurde. Es kann also auch durchaus sein, daß eine Gehaltsreduzierung zu einer Teilrückforderung seitens des Leistungsträgers führt oder aber auch gar keinen Einfluss hat. Sicher dürfte sein, daß wenn der AG nach Ablauf des doppelten Förderzeitraums mit dem AN neue Konditionen aushandelt oder im Zuge einer fristgerechten Änderungskündigung versucht, diese durchzusetzen, keine Auswirkungen (sozialrechtlicher Natur) zu erwarten sind.
danke für deine Hilfe, du hast mir sehr geholfen.
Und es tut mir leid, dass ich das falsche Brett gewählt habe. Ich bin neu hier und kenne mich noch nicht so aus.