Hallo,
generell gesagt: Wenn in einem Verein irgendein Mist passiert, ist ein Mitglied des Gründungsvorstands rechtlich verantwortlich? (Mich hat mal jemand bei der Stadtverwaltung als Gründungsmitglied eines Vereins angegeben und mir das viel später mitgeteilt. Mich wundert, dass die Stadtverwaltung das ohne Unterschrift akzeptiert. Ich habe nichts unternommen, aber mich obige Frage immer gefragt.) Die obige Frage bezieht sich aber nicht direkt auf meinen Fall, sondern auf einen anderen, zu gründenden Verein.
Gruß, Susanne
Auch hallo.
generell gesagt: Wenn in einem Verein irgendein Mist passiert,
ist ein Mitglied des Gründungsvorstands rechtlich
verantwortlich?
Eingetragener Verein (e.V.) oder nicht eingetragener Verein ?
Aber es kommt halt drauf an, ob der Vorstand seiner Verantwortung gerecht geworden ist und der „Mist“ nicht auch so eingetreten wäre. Und in welcher Funktion das handelnde Mitglied tätig war.
Bei e.V. springt im Schadensfall erstmal die Versicherung ein. Bei einem nicht eingetragenen Verein ist der Übeltäter haftbar.
mfg M.L.