Rechte/Pflichten Verkäufer vs. Immobilienmakler

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn ein (potentieller) Verkäufer seine Immobilie zur Vermittlung an einen Makler gibt, sich es aber nach einiger Zeit anders überlegt und sich entschließt, seine Immobilie doch nicht zu verkaufen? (Es geht nicht darum, die Immo-Fa. zu besch*****, weil man privat einen Käufer gefunden hat).
Herzlichen Dank,
Anja

(Es geht nicht darum, die Immo-Fa. zu
besch*****, weil man privat einen Käufer gefunden hat).

jaja, klaaaaar… :wink:

Spaß beiseite. Es kommt darauf an, was im Maklervertrag steht. Wurde ein solcher Vertrag überhaupt abgeschlossen? Normalerweise ist darin ein Ersatz der Aufwendungen des Maklers für den Fall geregelt, daß der Verkäufer während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt. Diese Aufwendungen (nachweisbar durch Belege und Rechnungen) können sein: Anzeigen, Fotos, Exposés, gefahrene Kilometer für Besichtigungen, Porto, und so weiter. Kurzum, alles, was im Zusammenhang mit dem Auftraggeber an (nachweisbaren) Kosten entstanden ist.

Ist auch gerecht so. Kann der Makler während der Laufzeit das Objekt nicht verkaufen, ist das sein Berufsrisiko und er bleibt auf den Kosten sitzen. Beendet der Auftraggeber den Auftrag, weil er es sich anders überlegt hat, sollte er auch die Kosten ersetzen.

Viele Grüße

Armin