Hallo,
ein Verstorbener hat keine direkten Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder). Es gibt aber Neffen und Nichten, die bereit sind, sich um die mit dem Todesfall verbundenen Aufgaben zu kümmern. Der Verstorbene hat in einem Pflegeheim in BaWü gelebt. Es geht mir hier um die Rechte und Pflichten der Angehörigen in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall. Erbe ist kein Thema.
Ich nehme mal an, dass das, was unmittelbar ansteht, von solchen entfernteren Angehörigen ohne eine besondere Vollmacht, Beauftragung oder ähnliches erledigt werden kann: Beauftragen eines Bestatters, Todesanzeige, Benachrichtigung von Freunden und Bekannten. Wie aber sieht es mit den darüber hinaus gehenden Dingen aus: Zugriff auf persönlichen Gegenstände des Verstorbenen, Adressbuch, Vertragsunterlagen, Benachrichtigung von Versicherungen, Rentenkassen, Banken? Braucht es dazu so etwas wie eine amtliche Erlaubnis und wenn ja, wo bekommt man das.
Grüße
A.