Folgendes Szenario:
Eine Schule (städtische Realschule) veranstaltet ein Proekt für die Schüler und Schülerinnen.
Der (Schul-)Förderverein (eingetragener Verein) kümmert sich um die Abrechnung. Der Kurs ist kostenpflichtig. Der Verein bezahlt den Dozenten und die Eltern bezahlen eine Kursgebühr, die der Verein mitels Lastschrift einzieht. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, dass eine Stiftung den Beitrag übernimmt.
In wie weit ist es rechtens, dass nur die Schulleitung bei der Stiftung um Kostenübernahme bitten darf? (so die Auffassung/Meinung der Schulleitung)
Darf die Schulleitung / (Schul-)Sekretärin dem Kassierer des Vereins (Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes) verbieten, Kontakt mit der Stiftung auf zu nehmen?
Soweit das Szenario aus einer Prüfungsfrage.