Rechte und Pflichten 16 Jähriger

Hallo liebe Kundige,

mich interessiert, welche Rechte und Pflichten nach geltenden Gesetzen 16jährige haben.

Wie immer bin ich sehr dankbar für viele gute Antworten.

Gruß
Michael

Hallo liebe Kundige,

mich interessiert, welche Rechte und Pflichten nach geltenden
Gesetzen 16jährige haben.

Es wäre hilfreich, wenn das das thematisch noch ein wenig eingrenzen würdest.

mfg
Simon

Hallo Simon,

meine Frage betrifft ganz allgemeine Rechte und Pflichten, die das tägliche Miteinander erträglich regeln. Bei Pflichten ist zu dem noch die ganze Schulgeschichte interessant.

Danke für die Rückfrage

Gruß
Michael

Hallo Michael,

hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/ im Jugendschutzgesetz sollte alles stehen.
Da stehe u.a. auch, was ein 16 jähriger ist - nämlich ein Jugendlicher.

Schönen Gruß

Christian

Besondere Pflichten, die über die anderer Bundesbürger hinaus gehen sehe ich bei einem 16-jährigen nicht, allerhöchstens was die Einschränkungen des Jugendschutzes angeht, wo aber wiederum die Erziehungsberechtigten verantwortlich wären und nicht derjenige selbst.

Stafmündig ist man bereits ab 14, also ist das mit 16 nun auch nicht ausgerechnet ein Sonderfall. Er fällt unter das Jugendstrafrecht.

Ein 16-jähriger ist noch minderjährig und kann nicht in vollem Umfang über sich selbst verfügen. Das betrifft regulär z.B. Tattoos oder Piercings genau so wie Wahl der Schule, Wohnsitz und Ähnliches, da sind wir schnell wieder bei den Erziehungsberechtigten.

Das waren jetzt natürlich nur ein paar „Momentaufnahmen“, ich bin mir immer noch unschlüssig worum es dir geht und will jetzt nicht stundenlang Zeugt zusammengoogeln, von dem dann 3/4 für dich hinterher einfach nicht interessant sind. Und ich denke das wird auch sonst niemand tun. Die Frage ist nach wie vor ein bischen sehr zu weitläufig.

mfg
Simon

Hallo Michael,

mich interessiert, welche Rechte und Pflichten nach geltenden
Gesetzen 16jährige haben.

die Schulpflicht regelt sich nach Landesgesetzen, hier also das thür. Schulgesetz.

Ciao maxet.