Hallo,
ich möchte gern einem Verein als Gründungsmitglied beitreten. Welche Rechte und Pflichten bestehen in diesem Fall? Der Verein befindet sich noch in der Gründungsphase.
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Hallo,
ich möchte gern einem Verein als Gründungsmitglied beitreten. Welche Rechte und Pflichten bestehen in diesem Fall? Der Verein befindet sich noch in der Gründungsphase.
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Leider weiss ich da auch nicht Bescheid. Sorry !
Hallo,
durch die Mitwirkung bei der Gründung eines Vereines wirst du Mitglied dieses Vereines. Dadurch treffen dich alle durch die Vereinssatzung bestimmten Rechte und Pflichten eines Mitgliedes dieses Vereines.
Ob man Gründungsmitglied ist oder dem Verein erst später beitritt, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Rechte und Pflichten - es sei denn, die Satzung bestimmt ausdrücklich etwas anderes oder du gehst mit in den Vorstand.
VG
Ulrike
.
Hallo,
schauen Sie doch mal hier:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?..
Viele Grüße
R. Fritzlar
hallo Kathleen,
vielen Dank für Deine interessante und stets aktuelle Frage:
Du hast hier nur zu unterscheiden, ob es bereits eine verbindliche Satzung für Deinen Verein gibt oder nicht.
Falls nein, dann können die Gründer alle Rechts und Pflichten nach Diskussion und Einigung im Rahemn der gesetzlichen Vorgaben des BGB- Vereinsrechts der §§ 21 bis 79 BGB frei definieren:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Ansonsten gibt es ja nur 2 Hauptpunkte: Jedes Vereinsmitglied hat das Recht zur Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen und die Pflicht zur Zahlung des festgelegten Mitgliedsbeitrags.
Konnte ich Dir mit diesen Hinweisen helfen?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.