Person A wohnt seid 8 Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Vor 6 Jahren wurden sämtliche Wohnungen durch einen Teilungsantrag „zerstückelt“ um sie zu veräußern.
Person B hat die Wohnung gekauft um möchte Eigenbedarf anmelden.
Person A beruht sich auf $ 577 a BGB, also auf die Kündigungssperrfrist.
Person B kannte diesen Paragraphen jedoch nicht.
Wer hätte B auf die Kündigungssperrrfist aufmerksam machen müssen? Der Immobilienmakler? Der Rechtsanwalt und Notar über dem alles abgewickelt wurde? Oder hätte sich B selbst drum kümmern müssen?
danke für die Antwort.
Trotzdem meine ich, in so einem „Verkaufsgespräch“ unterhält man sich doch und da sollte dann der Makler - oder von mir aus der Notar - irgendwie reagieren.
Danke
b.
PS. Ich bin zum Glück nicht Person B. Mir tut die arme Sau nur leid. Aber Dummheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
Normalerweise muß ein Notar die Interessen vom Verkäufer und vom Käufer wahrnehmen. Es stellt sich die Frage, ob da der Notar nicht darauf hinweisen muß und ob dieser Umstand auch im Kaufvertrag stehen muß.