Hallo, ich schreibe hier mal einen fiktiven fall.
Ein kunde eines Mobilfunkanbieters hat im Jahre 2003 einen vertrag abgeschlossen, der auch brav bezahlt und verlängert wurde, nun sind dem anbieter nutzungsverträge des funknetzes eines anderen grossen anbieters ausgelaufen, und am wohnort des kunden ist kein empfang möglich.
der anbieter des kunde räum ein sonderkündigungsrehct zum monats ende ein, ist ok, sagt aber, das die abschlussrechnung und der monatsbeitrag für august bezahlt werden müssen (kein empfang seit 01.08.).
hat der anbieter einen anspruch auf den monatlichen grundpreis obwohl er keine leistung erbringt?
ist es nicht seine vertragspflicht ein bestehendes netz vorzuhalten?
gruss behave