Rechte und pflichten eines mobilfunkvetrages

Hallo, ich schreibe hier mal einen fiktiven fall.

Ein kunde eines Mobilfunkanbieters hat im Jahre 2003 einen vertrag abgeschlossen, der auch brav bezahlt und verlängert wurde, nun sind dem anbieter nutzungsverträge des funknetzes eines anderen grossen anbieters ausgelaufen, und am wohnort des kunden ist kein empfang möglich.

der anbieter des kunde räum ein sonderkündigungsrehct zum monats ende ein, ist ok, sagt aber, das die abschlussrechnung und der monatsbeitrag für august bezahlt werden müssen (kein empfang seit 01.08.).

hat der anbieter einen anspruch auf den monatlichen grundpreis obwohl er keine leistung erbringt?

ist es nicht seine vertragspflicht ein bestehendes netz vorzuhalten?
gruss behave

Hallo behave,

wenn der Anbieter seinen Teil des Vertrages nicht erbringen kann, womit begründet er dann seine Forderung?

Da dürfte vertraglich keine Grundlage für bestehen.

Gruß!

Horst

wenn der Anbieter seinen Teil des Vertrages nicht erbringen
kann,

ja kann er denn nicht? Steht im Vertrag, dass am Wohnort ein Netz zur Verfügung stehen muss?

Gruß Jack

laut vertrag trägt eben dieser anbieter alle anfallenden mehrkosten falls man nicht im eigenen netz telen kann, das eigene netz gab es am wohnorn nie, nur t-mobile war möglich und eben das geht nicht mehr, und folglich kein empfang mehr