Rechte und Pflichten eingetragene Lebensgemeinschaft

Ich suche Informationen zum Thema Rechte und Pflichten eingetragene Lebensgemeinschaft.
Wir möchten nicht Heiraten,da dadurch zuviel Geld verloren geht,aber uns gegenseitig absichern . ( z.B.Haus und Grundstück )

Mann kann sich in solchen Fällen an  ein Notar wenden. Dieser macht dann Schriftstücke fertig wo genau steht was im Fall eines Fall auch rechtskräftig ist. Oder beim Amtsgericht geht das auch
 Lg Heike

Unter der Annahme, dass es sich um ein verschiedengeschlechtliches Paar handelt, kommt eine eingetragene Lebensgemeinschaft nicht in Frage. Diese ist gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten.