Hallo,
Fall: Selbstkündigung
Tätigkeit: angestellter Außendienstler
Kündigungsfrist: 6 Monate zum Quartalsende, somit zum 30.06.2012
Problem: Arbeitgeber möchte die Kündigung vorläufig „geheim“ halten, sowohl innerhalb des Betriebes als auch nach „außen“ gegenüber der Kundschaft.
Wie kann man mit einer Selbstkündigung umgehen, darf man die so ohne weiteres erzählen?
Darf der noch-AG hierzu verbindliche Anweisung geben?
Hat man rechtliche Konsequenzen zu erwarten wenn die Anweisung nicht eingehalten wird, wenn ja welche?
Was ist, wenn dies bereits ein paar Kollegen mündlich mitgeteilt wurde?