Rechte und Pflichten nach Zwangsversteigerung

Guten Tag,
wenn man ein vom Eigentümer verlassenes Haus bei einer Zwangsversteigerung ersteigert dann gehört das noch verbleibende Inventar ja dazu.
Und wenn in der Garage dieses Hauses noch ein Auto abgestellt ist, dann wird dieses ja auch mit ersteigert Oder?
Und ist der ehemalige Eigentümer dann nach der Versteigerung verpflichtet den KFZ Brief und die Schlüssel herauszugeben?

Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,
ich hätte erstmal Zweifel, ob ein Auto zum Inventar gehört, wenn man nicht gerade eine KFZ-Werkstatt mit Abschleppwagen ersteigert.
War das Haus vermietet oder lebte (bzw. lebte er eben nicht) der ehemalige Eigentümer darin?
War es vermietet, gilt der Mietvertrag erstmal weiter, und müste gekündigt werden, falls ein Kündigungsgrund vorliegt. Hier empfiehlt es sich dringend fachkundige Hilfe zu suchen.

Cu Rene

wenn man ein vom Eigentümer verlassenes Haus bei einer
Zwangsversteigerung ersteigert dann gehört das noch
verbleibende Inventar ja dazu.

Nur wenn das so in der Ausschreibung steht.

Und wenn in der Garage dieses Hauses noch ein Auto abgestellt
ist, dann wird dieses ja auch mit ersteigert Oder?

Kaum. Das Auto würde mit Sicherheit separat vesteigert.

Und ist der ehemalige Eigentümer dann nach der Versteigerung
verpflichtet den KFZ Brief und die Schlüssel herauszugeben?

Vermutlich wurde das Auto gar nicht versteigert.