Rechte und Pflichten Schadensersatz und Privathaftpflichtversicherung

Hallo Leute,

ich habe aktuell keinen Fall der so ist, aber mich würden wahnsinnig die Rechte und Pflichten eines Geschädigten in einem Fall wie folgt interessieren.

Sagen wir ich bin im Eiscafe und ein wildfremder Mann stolpert, räumt meinen Tisch ab und macht dabei etwas von mir kaputt. Sagen wir mein Smartphone. Daraufhin werden Daten ausgetauscht und der Mann hat eine Privathaftpflichtversicherung. Er meldet den Fall gleich und die Versicherung lässt ein paar Wochen auf sich warten, will dann vielleicht noch mein kaputtes Smartphone zur Begutachtung eingeschickt haben, weil die Versicherungen mit Smartphones leider oft abgezockt werden. Dann vergehen nochmal ein paar Wochen, bis ich das OK von der Privathaftpflichtversicherung des fremden Mannes habe. (Kann tatsächlich so passieren)

Was mich jetzt interessiert, was sind meine gesetzlichen Rechte und Pflichten? Muss ich wenn es eine Privathaftpflichtversicherung gibt, warten bis die ihr ganzes Prozedere abgeschlossen haben, bis ich mein Smartphone reparieren lassen darf? Muss ich mein Smartphone begutachten lassen oder gar bei der gegnerischen Versicherung einschicken?
Was passiert wenn ich mich weigere es irgendwo einzuschicken, es einfach reparieren lasse und dem Mann der es mir kaputt gemacht die Rechnung schicke? Ist ja schließlich mein Eigentum. Hat der Mann dann ein Problem mit seiner Versicherung? Verliere ich dadurch meine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mann, weil ich hätte warten müssen?

Wenn sich jemand gut auskennt und mir fundierte Antworten geben kann, wäre ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße

Hallo,
der Schädiger muss, so er haftbar gemacht werden kann, für den entstandenen Schaden aufkommen. Hier ist u.a. sowohl der Umfang des Schadens (Reparaturkosten), der (Zeit-) Wert des beschädigten Gegenstandes aber auch etwaige Vorschäden an dem Gerät zu berücksichtigen. - Und natürlich auch, ob der Schaden an dem Gerät ursächlich auf das geschilderte Ereignis zurückzuführen ist.
Wird das Smartphone repariert - ohne dem Schädiger vorab die Möglichkeit zu geben den vorstehend genannten Schadenumfang zu rekonstruieren - riskiert der/die Geschädigte den Anspruch auf Schadenersatz.
Dir Rechte des Schädigers nimmt die Haftpflichtversicherung wahr, diese umfasst insoweit (auch) eine (passive) Rechtsschutzversicherung. Verweigert die Haftpflichtversicherung aus den geschilderten Gründen den Schadenersatz so wäre auch der Schädiger nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Lieben Gruß

Das kannst Du machen, ebenso wie Du selbst auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt oder Gutachter einschalten darfst.
Es ist doch wie beim Autoschaden.
Ist der andere Schuld, dann kann man sich Anwalt zur Abwicklung und eigenen Gutachter nehmen und auf nach dessen Gutachten reparieren lassen.
Die andere VS hat die Gelegenheit den Wagen selbst zu untersuchen, natürlich vor Ort in der Werkstatt (wenn sie will).

Das ist beim Smartphone nicht anders.
Allerdings hat der Geschädigte auch eine Schadensminderungspflicht. Heißt, er muss den Schaden ( nach dem Schaden) gering halten und der VS auch Gelegenheit geben den Schaden zu begutachten.
Was aber nicht bedeuten kann, das Handy einzuschicken und wochenlang darauf zu verzichten ohne Ersatzgerät.

Verantwortlich ist der Verursacher, also der Stolperer im Eiscafe. Er muss haften, bzw. seine Versicherung. Jetzt mal angenommen, er ist selbst Schuld und nicht etwa der Betreiber des Cafes, weil am Boden irgendwas herumlag oder uneben oder glatt war. Dann käme der Wirt ins Spiel.

Die VS zahlt aber evtl. nicht alles und könnte im Streitfalle auch für ihren Versicherten ablehnen. Dann müsstest Du klagen und die VS würde ihm Rechtsschutz gewähren.

Und wie es dann ausgeht kann man nicht vorhersehen.

Im geschilderten Fall käme man sicherlich mit der Zeugenaussage des Verursachers, des Geschädigten und womöglich gibt es noch weitere anwesende Gäste (Bedienung,Wirt) die den Vorfall (Stolpern) bezeugen.
Das sollte reichen. dazu ein, zwei Fotos vom beschädigten Smartphone, Angaben zu Typ ,Alter und Anschaffungspreis, ein Kostenvoranschlag der Werkstatt und die Sache sollte laufen.

MfG
duck313

DAS würde ich durch ein Gericht (Klage gegen den Schädiger - ist ja kein Verkehrsunfall) klären lassen.

Hey wow. Vielen Dank für die ausführlichen und gut erklärten Antworten!

D.h. prinzipiell wenn ich schriftlich 1-2 Wochen Zeit zur Begutachtung bei mir zu Hause geben würde, alles dokumentiere und es dann reparieren lasse ( Wertminderung wegen Alter u.ä. eingerechnet), ist man als Geschädigte auf der sicheren Seite und kann auch falls die gegnerische VS zicken macht immer noch einen Anwalt nehmen?