Rechte und Pflichten Väter

Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, welche Rechte und Pflichten Väter von Unehelichen Kindern haben wenn sie mit Mutter und Kind gemeinsam in einer Gemeinschaft leben? Mir sind speziell die Rechte wichtig da der Vater seinen Plichten nachkommt.

Hallo,

bei unehelichen Kindern ist für ein paar wichtige Dinge das Jugendamt zuständig und für alle anderen die Mutter. Der Vater hat bezüglich des Kindes eigentlich keinerlei Rechte.

Gruß Ebi

Hallo,

die Aussagen von Ebi sind natürlich absoluter Quatsch.

/t/rechte-und-pflichten-eines-unehelichen-vaters/352…

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag…

Außerdem ab § 1591 BGB.

Gruß
D.

Was meinst du damit im Speziellen?
Wir haben auch unehehlich ein Kind und leben (noch) zusammen.
Aber das Jugentamt hat überhaupt nichts mit meinem Kind zu schaffen. Sorgerecht etc. liegt bei uns. Das Jugentamt hat überhaupt gar keine Rechte an meinem Kind.
Vielleicht war das mal vor 25 Jahren bei minderjährigen Müttern so.

Gruß

Ich meine damit das der Vater seinen Pflichten nach kommt aber die Mutter des Kindes der Meinung ist der Vater habe in der Erziehung und überhaupt NICHTS zu sagen. Sprich : der Vater hat über fünf Jahre das Kind versorgt mit allem und ZUSÄTZLICH unterhalt dazu. Jetzt kann er es nicht mehr ( Unterhalt zusätzlich zahlen muss er ja auch nicht) und damit ist er bei der Mutter unten durch . Sie spricht ihm alle Rechte ab .

Falsche Antwort
Hallo,

ich glaub du hast auf den falschen Beitrag geantwortet, weil sie überhaupt nicht zu meinem Text passt. Oder ich verstehe es nicht :smile:

Gruß

Nein.Die Antwort ist richtig. Das Problem ist in diesem Fall nicht der Vater oder das Jugendamt sondern die MUTTER ! Die drei leben zusammen , der Vater versorgt das Kind mit und erfüllt in jeder hinsicht seine Pflichten und liebt das Kind über alles. Er macht wirklich alles für das Kind . Und der Mutter geht es darum den Vater aus der Wohnung und aus dem leben des Kindes zu bekommen . Sie begreift auch nicht das sie dem Kind nur schadet. LEIDER

Hallo,

der Vater hat auf jeden Fall ein Umgangsrecht. Wenn er bisher das Kind viel betreut hat und nach der Trennung nicht zuviel Zeit verstreichen lässt (sein Umgangsrecht notfalls auch gerichtlich durchzusetzen) bekommt er oftmals ein sehr ausgedehntes Umgangsrecht mit Übernachtung usw. zugesprochen. Es wird sozusagen - etwas eingeschränkt - die Kontinuität der Kontakte für das Kind fortgeführt.

Das Jugendamt hat hierüber keinerlei Entscheidungsbefugnis bezüglich Umgangsrecht. Es kann beraten und Empfehlungen abgeben. Aber ansonsten ist es in solchen Fällen ein zahnloser Papiertiger.

Damit es im Zweifelsfall für die Kontakte Kind-Vater nicht zu Verzögerungen kommt, trotzdem rechtzeitig das Jugendamt einschalten und um Vermittlung bitten. Sobald die Mutter Termine beim verzögert und/oder verweigert oder sonstwie versucht neue (Kontakt-)Tatsachen zu schaffen, sollte der Vater zum Gericht und eine einstweilige Anordnung durchklagen.

Gruß
Ingrid

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