Rechte und Pflichten von Krankenpflegern

Hallo, alle miteinander!

Folgendes:
Ältere Frau (>70 Jahre) liegt aufgrund mehrerer Herzinfarkte und Thrombosen (also absolut nichts ansteckendes) im Krankenhaus, kann keine Körperhygiene aus eigener Kraft vollbringen u die Krankenschwestern/Pfleger weigern sich beharrlich, sie ausserhalb des sichtbaren Bereichs (Brust- u Intimbereich, Beine) zu waschen. Dies muss die Tochter übernehmen. Die Haut ist ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und muss täglich eingecremt werden, was ebenfalls die Tochter macht.

Ausser Tabletten verabreichen und die Patienten im Gesicht u an den Armen zu waschen tun die Pfleger rein GAR NICHTS.

Wie ist hier vorzugehen, um eine adäquate Behandlung zu erreichen?

Gruss

Mutschy

Vorschlag: Die Tochter sollte unverzüglich Kontakt mit der Pflegedienstleistung aufnehmen und sich mit ihr über die Pflegestandards im konkreten Fall unterhalten.

Hi und hallo,

das wäre ein klarer Pflegefehler.

Man könnte sich zum Beispiel die Pflegeplanungsunterlagen bzw die Pflegedokumentation geben lassen (Kopie) und überprüfen was dokumentiert und was wirklich gemacht wird.
Hier sollte man auf folgende Punkte achten:
Wurde ein pflegerisches Aufnahmegespräch geführt / eine Patientenbiographie erstellt?
Wurde ein Prophylaxenplan (Verhinderung von Zweiterkrankungen wie z.B. Lungenentzündung, weiteren Thrombosen oder Wundliegen) erstellt?
Wurde ein pflegerische Entlassziel formuliert?

Wenn pflegerische Massnahmen dokumentiert aber nicht geleistet werden…
–> Pflegedienstleitung (wobei das ein zweischneidiges Schwert ist - der Fisch fängt nämlich meistens am Kopf an zu stinken)
–> Krankenkasse
–> Medizinischer Dienst der Kassen (MDK)

Auf lange Sicht wäre aber die Verlegung in eine andere Einrichtung anzustreben da sich die beschriebenen Zustande sicher nicht so schnell ändern. Hierbei kann auch die Krankenkasse behilflich sein.

viele Grüße
Susanne