Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte:
In dem Bescheid zu meiner Einkommenssteuererklärung wird in der Berechnung zu „Haushaltsnahe Bechäftigungen usw“ (Zeilen 71-75) in der Summe ein deutlich niedrigerer Betrag anerkannt als ich beantragt und mit Belegen nachgewiesen habe.
In den Erläuterungen fehlt jeglicher Hinweis darauf, welche Belege im einzelnen nicht anerkannt wurden.
In meinem Widerspruch bat ich um eine Auflistung der anerkannten/bzw. nicht anerkannten Belege, um konkret Stellung nehmen zu können. Dieser Widerspruch ist als unbegründet abgelehnt worden mit dem Hinweis, ohne eine Wiedervorlage meiner Belege sei eine Bearbeitung nicht möglich.
Meine Fragen:
- Muss der Sachbearbeiter Streichungen, die er an meinem Antrag vornimmt, unter „Erläuterungen“ (im Bescheid) kenntlich machen und begründen?
- Kann der Sachbearbeiter von mir verlangen, dass ich meine Einkommenssteuererklärung (wenigstens in Teilen) wiederhole, nur weil er offensichtlich nichts von dem Vorgang eingescannt hat und nichts mehr von seinen Streichungen weiß?
Viele Grüße
Karamosov