Rechte vom Werkschutz, von Warenhausdetektiven?

Hallo zusammen,

wie weit gehen die Rechte eines Werkschutzes z. B. von einem Autowerk und von Warenhausdetektiven?

Darf z. B. der Werkschutz jemanden auf dem Gelände des Werkes festhalten? Oder sprengt das ihre Rechte und handelt es sich in einem solchen Fall schon um Freiheitsberaubung o. ä.?

Darf ein Warenhausdetektiv (bei konkretem Verdacht) jemanden festhalten und die Taschen der Person durchsuchen?

Wie sieht es mit den Rechten von solchen Berufsgruppen aus? Wie weit dürfen die gehen und wann hört der Spaß auf?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Fes…

Werkschutz, Supermarktpersonal und Warenhausdetektive haben dieselben Rechte wie jedermann. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Auf frischer Tat ertappte Straftäter festhalten darf man nur, wenn die Personalien nicht feststellbar sind. Zwangsweises Durchsuchen von Taschen und Kleidung „ist nicht“, insbesondere nicht nur auf Verdacht. Das ist Sache der hinzugerufenen Polizei. Sollte es sich dann aber erweisen, dass der Kunde überhaupt nichts hat mitgehen lassen, hat der andere erst mal ein Strafverfahren an der Backe.

Gruß

smalbop

Sollte es sich dann aber erweisen,
dass der Kunde überhaupt nichts hat mitgehen lassen, hat der
andere erst mal ein Strafverfahren an der Backe.

Aha? Welcher Straftabestand?

Gruß

S.J.

Je nach den Umständen, die dazu geführt haben, dass ein Unschuldiger auf das Eintreffen der Polizei zu warten gezwungen wurde, irgendwas zwischen Nötigung und Freiheitsberaubung.

Gruß

smalbop

Nötigung, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung…

Levay

Hallo,

wie weit gehen die Rechte eines Werkschutzes z. B. von einem
Autowerk und von Warenhausdetektiven?

Wie schon beantwortet die sog. Jedermannrechte und darüber hinaus noch die Selbsthilferechte des Besitzer (Besitzdienser) und wenn übertragen das Hausrecht.

Darf z. B. der Werkschutz jemanden auf dem Gelände des Werkes
festhalten? Oder sprengt das ihre Rechte und handelt es sich
in einem solchen Fall schon um Freiheitsberaubung o. ä.?

Kommt auf den Fall an. Beim feststellen einer frischen Tat und Identität nicht feststellbar, darf er ihn festnehmen nach §127 StPo.

Darf ein Warenhausdetektiv (bei konkretem Verdacht) jemanden
festhalten und die Taschen der Person durchsuchen?

Ein Mitarbeiter im Bereich „Schutz vor Ladendieben“ (die richtige Bezeichnung) darf niemanden auf „Verdacht“ festnehmen und schon gar nicht die Taschen durchsuchen. Er darf alerdings einem Ladendieb evtl. die geklaute Ware mit gewalt wegnehmen. (Was ganz nützlich ist wenn der Dieb bekannt ist und damit die Festnahme nach 127 StPo nicht erfüllt wird)

Bitte schön gern geschehen.

Gruß RS 99

Wie sieht es mit den Rechten von solchen Berufsgruppen aus?
Wie weit dürfen die gehen und wann hört der Spaß auf?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

so einfach ist das nicht zu vergleichen…

Kommen wir zunächst zum

a)Werkschutz
Dieser wird in der Regel auf einem Firmegelände im Einsatz sein,zu dem die „Öffentlichkeit“ keinen Zutritt hat…
Wer sich auf das Gelände begeben möchte,muß sich im Rahmen einer EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG (Besucherschein) den Regeln dieses Betriebes
unterwerfen…d.h. derjenige verzichtet auf seine normalen Bürgerrechte
und „unterwirft“ sich den Regeln des jeweiligen Betriebes…das ist ja auch durdchaus sinnvoll…man denke nur an Chemische Betriebe oder Kernkraftwerke…hier kann der normale Bürger viele Gefahren einfach nicht erkennen…daher hat der Werkschutz auch auf dem Werksgelände
„das Sagen“ …aus gutem Grunde…da braucht man noch nicht einmal irgendwelche „unwahrscheinlichen“ Szenarien erdichten…es genügt das ALLTÄGLICHE Gefährdungspotential durch Magnetfelder zum B.
Wer einen Herzschrittmacher (oder Hörgerät usw.) trägt,ist durch diese gefährdet…

b)Kaufhausdetektive
Ihr Job ist es,„ertappte“ Ladendiebe nach § 127 der Straf-Prozeßordnung vorläufig fetszunehmen…
Wobei sich hierbei aber „Probleme“ aus der Konstellation ergeben,das diese Detektive vielfach auf „Erfolgsbasis“ arbeiten (müssen)…
Man sollte aber trotzdem den Paragraphen 127 nicht unterschätzen…
Findet sich gestohlenes Gut bei einem nach § 127 StPO festgenommenen…so sind sämtliche Handlungen des Detektives Rechtmäßig-------

Hallo,

a)Werkschutz
… Wer sich auf das Gelände begeben möchte,muß sich im Rahmen
einer EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG (Besucherschein) den Regeln
dieses Betriebes unterwerfen…

Ja. Zum Beispiel derjenige, der durch ein Loch im Zaun klettert.

.d.h. derjenige verzichtet auf seine normalen Bürgerrechte

Aha? Er verzichtet also auf das Wahlrecht und natürlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit, muss sich beleidigen lassen, jeglicher Besitz kann ihm entzogen werden…

b)Kaufhausdetektive
Findet sich gestohlenes Gut bei einem nach § 127 StPO
festgenommenen…so sind sämtliche Handlungen des Detektives
Rechtmäßig-------

Ja sicher. Auch die Behandliung mit einem Baseballschläger ist nun gedeckt und nachträglich durfte er auch Taschen durchsuchen etc.

Du schreibst wieder mal kompletten Unsinn. Und wieder mal wird auf Nachfrage kein Hinweis kommen, worauf sich diese unsinnigen Behauptungen denn wohl stützen könnten.

Gruß
loderunner (ianal)

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