Hallo
Man möchte auf einer Homepage oder einer Zeitschrift ein paar Produkte vorstellen. Nun ist dem Betreiber bekannt, das er Fotos nicht ohne Genehmigung abdrucken darf (Also Fotos, die die Firmen gemacht haben um ihr Produkt zu präsentieren).
Wie verhält es sich aber mit Bildern von Covern oder Verpackungen?
Stimmt es, das diese auch ohne „rechtliche Rücksprache“ veröffentlicht werden dürfen. Ich rede von Bildern, die nur das Cover oder die Produktverpackung zeigen, wie sie oftmals in Onlineshops zu sehen sind.
Gilt es hierbei, das dieses Foto jeder hätte machen können, keinerlei „künstlerische Schaffenheit“ dahintersteht und somit „allgemeingut“ ist?
Danke für die Antwort
Hallo
Man möchte auf einer Homepage oder einer Zeitschrift ein paar
Produkte vorstellen. Nun ist dem Betreiber bekannt, das er
Fotos nicht ohne Genehmigung abdrucken darf (Also Fotos, die
die Firmen gemacht haben um ihr Produkt zu präsentieren).
Aber Photos, die man selbst macht um z.B. den originären Zustand beim Verkauf von Gebrauchtwaren zu dokumentieren, darf man sehr wohl veröffentlichen.
veröffentlicht werden dürfen. Ich rede von Bildern, die nur
das Cover oder die Produktverpackung zeigen, wie sie oftmals
in Onlineshops zu sehen sind.
Da wo in evlt. nicht ganz sauberer Absicht auch nur die Verpackung angeboten wird? Na ja.
Aber Photos, die man selbst macht um z.B. den originären
Zustand beim Verkauf von Gebrauchtwaren zu dokumentieren, darf
man sehr wohl veröffentlichen.
Natürlich. Das steht ja auch überhaupt nicht zur Frage. Wäre ja noch schöner, wenn ich eigene Bilder nicht mehr veröffentlichen dürfte…
Da wo in evlt. nicht ganz sauberer Absicht auch nur die
Verpackung angeboten wird? Na ja.
Häh?? Ich rede von ganz normalen „Packungsablichtungen“, die lediglich das Titelbild oder eben das Cover - z.B. eine Spieleverpackung - zeigen. Meist sind dies Digitale Scans des Herstellers (also nicht mal fotografiert, sondern das „Originalfoto“, welches dann auf das Papier gedruckt wird).
Von irgendwelchen Dubiosen „Leerverpackungsverkäufen“ war hier doch überhaupt nicht die Rede!
Aber danke für die Nichtbeantwortung meiner Frage…
Hallo
Man möchte auf einer Homepage oder einer Zeitschrift ein paar
Produkte vorstellen. Nun ist dem Betreiber bekannt, das er
Fotos nicht ohne Genehmigung abdrucken darf (Also Fotos, die
die Firmen gemacht haben um ihr Produkt zu präsentieren).
Wie verhält es sich aber mit Bildern von Covern oder
Verpackungen?
Stimmt es, das diese auch ohne „rechtliche Rücksprache“
veröffentlicht werden dürfen. Ich rede von Bildern, die nur
das Cover oder die Produktverpackung zeigen, wie sie oftmals
in Onlineshops zu sehen sind.
Gilt es hierbei, das dieses Foto jeder hätte machen können,
keinerlei „künstlerische Schaffenheit“ dahintersteht und somit
„allgemeingut“ ist?
Hallo,
Also die Schöpfungshöhe und tiefe, hängt davon ab ob jeder Fotograf mit selben Ausbildungsstand, die Aufnahme gleich machen würde also diese nicht unterscheidbar wär.
Da dies aber sicher nicht auf Fotos zutrifft die im Normalfall auf Verpackungen zu finden sind, greift hier das Urheberrecht, da die Persönlichkeit des Fotografen ausschlaggebend ist wie das Bild gemacht wurde.
Da selbst nach Zweckübertragungstheorie eine Aufnahme für eine Verpackung also Zweckgebunden ist liegen die weiteren Rechte in den meisten Fällen beim Fotografen und wenn nicht definitiv eine Rechteübertragung an die Firma stattgefunden hat, hat auch diese keine weiteren Rechte, da diese beim Urheber verblieben sind.
Also ist es ein Irrtum anzusehen zu glauben daß diese Aufnahmen frei wären.
Ich gehe davon aus daß du die Aufnahmen selbst meinst und nicht Aufnahmen wo irgendwo auf dem bild die PAckung abgebildet ist
Aufnahmen frei wären.
Ich gehe davon aus daß du die Aufnahmen selbst meinst und
nicht Aufnahmen wo irgendwo auf dem bild die PAckung
abgebildet ist
Ich meine solche „Aufnahmen“, die es in jedem Online-Shop oder „Produktpräsentation“ gibt. Wenn du einen Online-Shop zu einem Videospielvertrieb öffnest, siehst du dort die Abbildungen der Spiele-Cover. Diese sind nicht fotografiert, sondern Digital beim Hersteller entstanden.
Die Frage ist nun, ob diese „Bildchen“ frei verwendet werden dürfen (um das Produkt zu präsentieren) oder nicht.
Ich meine solche „Aufnahmen“, die es in jedem Online-Shop oder
„Produktpräsentation“ gibt. Wenn du einen Online-Shop zu einem
Videospielvertrieb öffnest, siehst du dort die Abbildungen der
Spiele-Cover. Diese sind nicht fotografiert, sondern Digital
beim Hersteller entstanden.
Die Frage ist nun, ob diese „Bildchen“ frei verwendet werden
dürfen (um das Produkt zu präsentieren) oder nicht.
Definitiv nur, wenn man vom Rechteinhaber die Nutzungsrechte eingeräumt bekommt. Sonst ist das ein klassischer Fall von Urherberrechtsverletzung. Merke: Nur weil alle dies tun, ist es noch lange nicht erlaubt.