Vor einiger Zeit wurde eine trächtige Hündin im Internet angeboten.
Man sollte ein Gebot abgeben und das höchste Gebot bekommt die
trächtige Hündin. Ich habe meine Hilfe angeboten und meinte, das ich
die Hündin übernehmen kann und die Hunde in gute Hände vermitteln
werde mit 10 Wochen. Muss dazu sagen, das der Mann seine gesamten
Hunde im Internet anbietet.
Die Hündin würde in meinen Besitz übergehen (habe dies schriftlich
per Mail), doch Sie hat die Welpen noch bei ihm geboren. Die Frage
ist nun, wer hat das Recht auf die Welpen? Muss ich den Vorbesitzer
in meine Wohnung lassen, wegen Bilder von den Welpen machen und
Entwurmen lassen? Muss ich ihm eine Gewinnbeteiligung geben, obwohl
ich alles mache wie TA und Futter und Leinenführigkeit?
Hallo.
Der ehemalige Besitzer der Hündin wusste doch den Wurftermin, davon geht man logischerweise aus. Wenn er Anspruch auf die Welpen stellen sollte, hat er Dich ausgetrickst. Du ziehst die Welpen gross, hast Unkosten und der Vorbesitzer verkauft die Welpen bzw. möchte sich am Erlös beteiligen. Nach meinem Rechtsverständnis hast Du die Hündin mit Welpen gekauft, ob schon geboren waren oder nicht spielt keine Rolle. Wenn der Vorbesitzer die Welpen haben möchte, kann er sie von Dir abkaufen. In die Wohnung lassen zum Fotographieren würde ich diesen Herren nicht.
Ich kann mir nicht helfen, aber das klingt sehr unseriös, vorsichtig ausgedrückt. Ausserdem, ein verantwortungsvoller Hundehalter verkauft keine hochtragende Hündin.
Gruss Peter
Hallo.
Der ehemalige Besitzer der Hündin wusste doch den Wurftermin,
davon geht man logischerweise aus. Wenn er Anspruch auf die
Welpen stellen sollte, hat er Dich ausgetrickst. Du ziehst die
Welpen gross, hast Unkosten und der Vorbesitzer verkauft die
Welpen bzw. möchte sich am Erlös beteiligen. Nach meinem
Rechtsverständnis hast Du die Hündin mit Welpen gekauft, ob
schon geboren waren oder nicht spielt keine Rolle.
Hi,
das käme auf die vertragliche Regelung an. Im UP lese ich nichts von Eigentumsübergang, dort steht etwas von Besitzübergang.
Nun müsste man wissen, ob die UP den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht kennt oder ob wirklich vertraglich nur ein Besitzübergang geregelt ist.
Gruß
Tina