Rechte von Externen?

Hallöchen,

angenommen einmal folgenden (mit Absicht etwas übertrieben dargestellten) fiktiven Fall:

Ein größerer Konzern läßt signifikante Teile seines Geschäfts durch die Arbeit von externen Mitarbeitern im Hause erledigen.
Einige dieser Externen gehören bereits seit Jahr(zehnt)en zum Inventar des Unternehmens. Teilweise werden komplette Projekte bis auf den Projektleiter durch solche Ressourcen gestemmt.

Die „Externen“ werden auf Stundenbasis bezahlt.
Daß sie damit natürlich auch so etwas wie bezahlten Krankenstand oder bezahlten Urlaub nicht genießen, ist logisch.

Das Unternehmen nimmt sich heraus, einerseits die Externen immer unter Quartalsverträge zu nehmen, andererseits die Freiheit, selbige Externen bei (urplötzlichem) Nichtgefallen von heute auf morgen vor die Tür zu setzen.
Externe haben gelernt, nichts zu sagen, denn es gibt eine pauschale Antwort: „Wenn’s Dir nicht paßt, fliegst Du…“

Nun macht das fiktive Unternehmen u.a. Dinge wie:

  • Von Externen eine Wochenarbeitsleistung von 70-80 Stunden erwarten, und das über Jahre hinweg

  • Von Externen 365-Tage-Verfügbarkeit erwarten, sogar bis zu dem Punkt, wo man sie ohne Kostenrückerstattung „bittet“, geplanten Urlaub abzusagen.

  • Für Externe teilweise nur „halbe Stellen“ bezahlen, aber volle Leistung erwarten.

  • Externen werden aus organisatorischen Gründen teilweise „Vorgesetzte“ hingepflanzt, die nicht nur keine Ahnung von Mitarbeiterführung oder Projektleitung haben, sondern wegen ihrer fehlenden Fachkompetenz dazu führen, daß die Externen wählen müssen, ob sie ihr Projekt machen oder das, was der Vorgesetzte sagt. Beides steht so konträr gegenüber wie beispielsweise „Baue ein Haus“ und „Einen See ausheben“ am gleichen Ort zur gleichen Zeit.

  • Von Externen wird eine Leistung eingeplant, die in gleichem Maß von einem Internen in etwa der 8-10-fachen Zeit erbracht würde.

  • Repressalien und sogar Kollektivbestrafungen (in diesem Fall: sofortiger Stellen-/Projektabbau mit entsprechenden Entlassungen) nur für’s „Nicht-Spuren“ sind etabliert - schon dann, wenn zufällig eine Aussage am Stammtisch mitgehört wurde.

  • In Rundschreiben des BR oder der GF werden Externe als „überbezahlte faule Säcke bezeichnet“. Man wundert sich, ob so etwas nicht schon an Verleumdung grenzt…

  • Es wurde schon beobachtet, wie Externe *am Schreibtisch* einen Nervenzusammenbruch erlitten haben und danach in die BU gingen.

Daß der Externe natürlich jederzeit das Recht zur Kündigung hat, ist mir klar.
Aber hat er darüber hinaus noch Rechte, oder ist ein derartiges Verhalten des Unternehmens tatsächlich rechtens?
Sind Externe wirklich die „Lohnsklaven der Moderne“?

Fragender Gruß,
Michael

Morgen!

Was ist denn ein externer in deinem Beispiel?

Freischaffende Künstler sprich selbsständige oder Zeitaarbeiter
über eine Verleihagentur?

Gruß
Stefan

Was ist denn ein externer in deinem Beispiel?

Freischaffende Künstler sprich selbsständige oder Zeitaarbeiter über eine Verleihagentur?

Nehmen wir mal an, es seien freiberuflich und bei Agenturen festangestellte Leiharbeitnehmer.

Gruß,
Michael

Mahlzeit!

Zumindest für selbstständige gilt natürlich freies Vertragsrecht.
Was immer sie mit ihrem Auftraggeber aushandeln gilt.

Wenn die Selbstständigen allerdings gar nicht so selbstständig sind
sprich (Scheinselbstständigkeit) dann könnten sie über die
Rentenversicherung ihren Status feststellen lassen. Wird ihnen
eine Scheinselbstständigkeit bescheinigt würde folgendes passieren.
Unter „Konsequenzen der Einstufung als Scheinselbstständiger“
http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID…

Für angestellte ein Leihfirma gelten natürlich die normalen
Arbeitnehmerrechte die gegen den AG (Leihfirma) eingefordert werden
können.

Gruß
Stefan

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