Rechte von GEZ Mitarbeitern - Grundstücke betreten

Hallo,

folgende Frage zur GEZ:
Mitarbeiten betreten ein Grundstück und machen Bilder von Geräten, die bei der GEZ nicht angemeldet sind.
Die Geräte sind (nicht) eingeschaltet.

Sind diese Bilder verwertbare Beweise?

Die Frage richtet sich an eher an Juristen oder an Menschen, die zu diesen Sachverhalten bereits Erfahrungen gemacht haben.
Bitte kein schwach fundiertes Halbwissen oder Aussagen wie „im Grunde sind das schon Beweise“.

Vielen Dank und auf eine interessante Diskussion.

Guten Tag Sukram81,

zuerst einmal: Niemand hat das Recht, sich unbefugt auf Ihr Grundstück zu begeben und dort Fotos zu machen!

Wenn Sie jemanden dabei antreffen, können sie die Herausgabe der Bilder (sprich: des Digitalen Speicherchips mit Ihren Bildern) verlangen.

Lassen Sie sich in dem Fall unbedingt den Ausweis (z.B. den abGEZockt-Ausweis) zeigen, noch besser zur Ansicht aushändigen. Verlangen Sie dann den Speicherchip und falls dies verweigert wird, halten Sie den Ausweis noch immer schön fest und rufen Sie sofort die Polizei. Erstatten Sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und wegen der widrrechtlichen Fotoaufnahmen/Filmaufnahmen. Bis zum Eintreffen der Polizei dürfen Sie den abGEZockt-Mitarbeiter auch am Weglaufen hindern. Den Ausweis händigen Sie dann der Polizei aus und bitzten diese um Feststellung der Personalien aus dem Personalausweis, die die Polizei Ihnen sodann übergeben sollte. Sprechen Sie sodann dem abGEZockt in Anwesenheit der Polizei nochmals ein dauerhaftes Hausverbot aus!

Anliegende Infos sollten Sie in dem Zusammenhang ganz allgemein auch interessieren:

[Nicht GEZahlt? - Was tun gegen GEZ?
Ohne Fernsehen sieht man besser - und spart Geld. Doch was tun, wenn
der GEZ-Mann klingelt? Wissenswertes zu den Tricks der GEZ.
Beim Kampf gegen potentielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich.
Nach drei wenig höflichen Briefen steht recht schnell der
Gebührenbeauftragte vor der Tür. Mit welchen Tricks er versucht,
Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen, erfahren Sie hier.
Ruppige Außendienstmitarbeiter, Peilwagen, angedrohte
Hausdurchsuchungen und andere Tricks: Alles nur Gruselgeschichten über
«eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden», wie die Süddeutsche
Zeitung die GEZ nennt? Welche Rechte haben die GEZ–Fahnder wirklich?
Zum Hintergrund der GEZ
Seit dem 01. Januar 1976 lassen die Landesrundfunkanstalten, wie NDR,
MDR oder SWR, die Gebühren für den öffentlich–rechtlichen Rundfunk
durch die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die
Gesamterträge der GEZ stiegen allein in den vergangenen zehn Jahren
von rund 4 Mrd. auf die enorme Summe von 7 Milliarden Euro an.
7 Milliarden, das ist das Mehrfache von dem, was allen Privaten TV und
Rundfunkanbietern ZUSAMMEN zur Verfügung steht. Kein Unternehmen
der Welt generiert so bequem und ohne Rechtfertigung so viel Geld. Und
was sehen wir für das viele Geld?
Investigative Hintergrundberichte zur Entstehung der Kreditkrise?
Fehlanzeige. Spannende Dokus? Eher selten. Top Kino-Streifen?
Höchstens mal einen James Bond aus den 90igern.
Dafür gibt es beispielsweise alte Heimatfilme, unsägliche Soaps,
Doppelübertragungen weltbewegender Hochzeiten auf ARD und ZDF oder
mit Rekordsummen erkaufte Sportereignisse zu sehen.
Nicht zu verachten ist auch, dass man in Nord-Afrika das WDR-Regional-
Fenster aus Paderborn über Satellit empfangen kann. - Das heimische
Kabel ist zugeknallt mit Dutzenden Öffentlich-Rechtlichen.
Sehen lassen sich übrigens auch die Arbeitsbedingungen in den Öffentlich-
Rechtlichen Anstalten. Neben üppigen Pensionszahlungen erwarten den
Medien-Beamten auch Anrechte zum Segeln auf der hauseigenen Jacht -
so zum Beispiel beim NDR. Es kann also niemand behaupten, dass die
GEZ-Gebühren nicht einem sinnvollen? Zweck zufließen.
Beruhigend einzig, dass immerhin 10% der GEZ-Gelder ins Programm
fließen. Der Rest geht für die Verwaltung drauf. (Laut Einschätzung von
Insidern) Und da die Öffentlich-Rechtlichen so sehr mit sich selbst
beschäftigt sind, werden viele Programme nicht mehr selbst produziert,
sondern von privaten Firmen hergestellt und für teures Geld eingekauft.
Immer mehr Schwarzseher?, die ROT sehen!
Gerade, aber nicht nur, Jugendliche und weniger einkommensstarke
Schichten wollen oftmals nicht einsehen, warum sie neben der
Kabelgebühr auch noch über 200 Euro pro Jahr für ARD, ZDF, Arte oder
3Sat zahlen sollen, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Fakt ist: Seit
1998 übersteigt die Zahl der Abmeldungen die der freiwilligen
Anmeldungen.
Auch wenn offizielle Zahlen fehlen, so liegt es doch nahe, dass die Zahl
der Schwarzseher gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt.
Dieser Entwicklung will die GEZ entgegensteuern. Dazu werden zum einen
verstärkte Kontrollen in verschiedenen Städten und Regionen öffentlich
propagiert. Zum anderen hat die Institution längst den Werbeweg über die
Post entdeckt.
Erst drei Briefe … und einer frecher als der andere
Allein 2004 wurden von der GEZ 19,9 Mio. Briefe versandt und die
Empfänger über ihre Gebührenpflicht informiert. Dazu kauft die Behörde
laut Stiftung Warentest unter anderem Adressbestände von privaten
Anbietern. Wer beispielsweise ein Premiere–Abo abgeschlossen oder ein
TV–Quiz mitgemacht, aber keinen Fernseher angemeldet hat, gilt da
schnell als potentieller Schwarzseher.
Woher kommen die Adressen?
Schützenhilfe bei ihrer Jagd auf Schwarzseher erhält die GEZ auch durch
die Einwohnermeldeämter. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an–
und abgemeldeten Person gehen an die Daten–Krake in Köln – und das
oftmals trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer.
Lediglich Sachsen, Sachsen–Anhalt und Thüringen halten die
Informationen offiziell zurück.
Erfolg zweifelhaft
Die Briefaktionen werden von der GEZ als «außerordentlich effizient»
eingestuft. Jeder ausgegebene Euro führe zu elf Euro zusätzlicher
Gebührenerlöse. Doch die Statistik lässt sich auch anders interpretieren:
Von Januar 2004 bis Mai 2005 wurden 2,34 Mio. privater Haushalte über
so genannte Erstbriefe kontaktiert, was bei 8,7 Prozent zu einer
Anmeldung führte. Aber mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen haben
entweder keine Empfangsgeräte, eine Gebührenbefreiung oder sind über
den Partner angemeldet – oder aber sie ignorieren als potentielle
Schwarzseher die Post aus Köln.
Nach drei Briefen ist Schluss?
Letzteres ist aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte
Strategie. Wer auf die drei Briefe – deren Höflichkeitsgehalt beständig
abnimmt – nicht reagiert, hört so schnell nichts mehr von der GEZ.
Jedenfalls nicht schriftlich, aber vielleicht persönlich in Form eines
Gebührenbeauftragten.
… dann der Gebührenfahnder
Manchmal klingeln Männer und Frauen an der Tür, die man nicht zum
Kaffee hereinbitten möchte: Eine oder einer der rund tausend
Gebührenbeauftragten. Über ihr forsches bis aggressives Verhalten gibt es
immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: «Man muss wie ein
Polizist auftreten. Dann bekommen die Leute Angst», gesteht ein
ehemaliger GEZ–Beauftragter.
Beliebter Trick: Nicht klingeln sondern klopfen
Wenn es an der Tür klopft, so denkt man erst mal an den Nachbarn, der
vielleicht um eine kleine Gefälligkeit bittet. Diesen Umstand machen sich
auch die GEZ-Fahnder zu Nutze. - Sie klingeln nämlich nicht, sondern
klopfen an der Tür, nachdem sie sich Zutritt ins Haus verschafft haben.
Klingeln tun GEZ-Spione schon deshalb ungern, weil man dann per
Türsprechanlage nachfragen könnte, wer denn dort Einlass begehrt. Dass
man einem GEZ-Mann nur sehr ungern die Tür öffnet, versteht sich von
selbst - zumal ja dann auch eventuell der Blick ins Wohnzimmer möglich
sein könnte, wo vielleicht ein Computer-Monitor steht. Und das macht die
Fahnder dann schnell aggressiv, da sie schon einen potentiellen
Schwarzseher überführt wähnen.
Arbeit auf Provisionsbasis
Dieses Verhalten ist wohl auch nötig, da die Gebühren–Schnüffler nicht
mehr Rechte haben als Mitglieder privater Drückerkolonnen. Geld gibt es
nur auf Provisionsbasis für noch nicht angemeldete Rundfunkgeräte,
zusätzlich locken Quartalsprämien. Je nach «Tüchtigkeit» sind so laut
Spiegel–Online monatlich zwischen hundert und mehreren tausend Euro
möglich. Lukrativ sind dabei vor allem die Nachzahlungen, von denen die
GEZ–Ermittler 40 Prozent kassieren.
Über ein ungewöhnlich aggressives Beispiel der Gebühreneintreibung
berichtete beispielsweise die Programmzeitschrift Gong: Demnach
schleichen GEZ–Fahnder in Hamburg durch Altenheime und schreiben von
Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Wenig später
bekommen die gebrechlichen Senioren Zahlungsaufforderungen, auch
rückwirkend für mehrere Jahre. Das geschieht wohl in der Hoffnung, dass
sich geschwächte und betagte Menschen schwer gegen solche Praktiken
wehren können.
Was also machen, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür
steht und Sie die Anmeldung für das drei Jahre alte Fernsehgerät wohl
vergessen haben? Nicht immer lassen sich da die Ratschläge der taz
anwenden: «Briefkasten nicht mehr öffnen, Telefon nicht mehr
beantworten, Fernseher auslassen, Radio auslassen, Licht auslassen,
möglichst nicht bewegen, flach atmen.»
Die Rechtslage
Über eines sollten Sie sich klar sein: Schwarzsehen ist eine
Ordnungswidrigkeit. Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, die
auch den Nachweis hierüber erbringen muss. Sollte sie keine
wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner
Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten
Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal
einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei
Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.
Die Tricks der GEZ-Fahnder I
Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der GEZ–Ermittler bilden die GEZ–
Teilnehmerkarten, auf denen die Daten eines ordnungsgemäß
angemeldeten Fernsehteilnehmers erfasst sind. Mit den Karten geht der
Gebührenbeauftragte in seinem etwa 100.000 Haushalte umfassenden
Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Existiert zu einem Namen
keine Karte, hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden.
Bluffen und Einschüchtern
Wenn sich nun auf sein Klingeln die Tür öffnet, beginnt für den Schnüffler
das „Bluffen und Einschüchtern“. Entweder gelingt es ihm,
Empfangsgeräte in der Wohnung zu sehen (Zwangsanmeldung) oder er
muss den vermeintlichen Schwarzseher überzeugen, seine Geräte mit
Unterschrift anzumelden. Das Hören eines mutmaßlichen Radios oder
Fernsehers allein reicht als Nachweis nicht aus. Gleiches gilt auch für
sichtbare Sat–Antennen oder einen vorhandenen Kabelanschluss.
Fernseher oder Monitor
Scheinbar einfach haben es die Ermittler, wenn sie einen nicht gemeldeten
Fernseher durch das Fenster erspähen. Aber mal ehrlich: Wie schnell kann
sich in der heutigen Zeit ein vermeintlicher Fernseher als großer PC–
Monitor zum DVD–anschauen entpuppen.
Glückssache Auto
Mit etwas Glück kann der GEZ–Fahnder auch einen Nichtzahler erwischen,
der vor seinem Haus in ein Auto mit Radio steigt. Pech nur, wenn
zahlungsrenitente Autofahrer ihr Fahrzeug um die Ecke oder auf einem
öffentlich nicht zugänglichen Platz abstellen. Einen offiziellen Abgleich
zwischen GEZ und dem Kraftfahrzeugbundesamt gibt es unseres Wissens
bislang jedenfalls noch nicht.
„Störe ich gerade bei der Tagesschau?“
Egal ob am Telefon oder an der Haustür, solche und ähnliche Fangfragen
sind bei den GEZ’lern sehr beliebt. Gleiches gilt für vermeintliche
Marktforschung im Auftrag der TV–Anstalten („Wie fanden sie gestern
Wetten, dass?“) oder verlockende Werbeangebote („Wollen Sie eine
Fernsehzeitung geschenkt?“). Falls Sie sich auf solche Fragen eingelassen
haben – und natürlich keinen Fernseher haben – weisen Sie doch darauf
hin, dass Sie die Sendung bei Freunden gesehen haben.
Das Märchen vom Peilwagen
Gerne wird auch versucht, Ahnungslosen das Märchen vom „Peilwagen“
oder „mobilen Handgeräten“ aufzutischen, mit dem nicht angemeldete
Fernsehgeräte aufgespürt werden können. Zwar gibt es diese grauen
Messwagen durchaus, doch sie gehören der Regulierungsbehörde für Post
und Telekommunikation und dienen zum Auffinden elektromagnetischer
Störfelder. Die angeblich „mobilen Handgeräten“ gibt es jedoch nicht, sie
gehören in die Welt der Fabeln und Märchen!
Die Tricks der GEZ-Fahnder II
Ob Telekom, Heizung, Gas oder Elektrik etc. ?
… entsprechende (vom Vermieter beauftragte Firmen) melden sich im
Vorfeld an und stehen nicht plötzlich vor der Tür. Solche Methoden - wie
sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht
zulässig, aber ein sehr beliebte Trickmittel der GEZ-Schnüffler. Dazu
kommen sie oft in den T-Shirts der Firmen daher, als deren Mitarbeiter sie
sich rechtswidrig ausgeben! Nicht jeder, der ein Telekom-T-Shirt an hat,
kommt auch im Auftrag der Telekom! Wer sich unter derartigen
Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich
wegen Hausfriedensbruchs strafbar.
Polizei und Hausdurchsuchung angedroht?
Der GEZ–Fahnder glaubt Ihrer Aussage nicht und droht Ihnen mit Polizei
und Hausdurchsuchung? Hier können wir Sie beruhigen:
Hausdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte und dürfen
daher grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Das geschieht
bei Straftaten bzw. dem Verdacht auf solche, aber nicht bei einer
vermeintlichen Ordnungswidrigkeit wie Schwarzsehen. Und ohne
Durchsuchungsbeschluss wird auch kein Polizist unerlaubt Ihre Wohnung
Uns ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, bei dem die GEZ versucht hat,
die Auskunftspflicht gerichtlich durchzusetzen.
Dem Ehrlichen die Nachzahlung (Dummheit kann teuer werden)
Sollte Sie der Besuch des Kontrolleurs daran erinnern, ein noch
«vergessenes» Gerät anzumelden, beantworten Sie die Frage richtig, wie
lange Sie das Gerät schon haben. Der Ehrliche sagt «seit drei Jahren» und
muss bis zu 1.000 Euro nachzahlen. Der Schlaue sagt «seit gestern» und
kommt umsonst davon. Ganz schön ungerecht… zumal es schwer ist, bei
Flohmarktkäufen entsprechende Quittungen einzufordern.
Achtung, Laubenpieper!
Des Öfteren hört man, dass GEZ–Fahnder ganze Gartenkolonien und
Campingplätze durchkämmen und auch für von zu Hause mitgebrachte
Radios und TV–Geräte deftige Rechnungen ausstellen. Dahinter scheint die
Hoffnung zu stecken, dass die Betroffenen dies aus Angst vor noch
höheren Nachforderungen akzeptieren. Tatsächlich wissen viele nicht,
dass ein Fernseher im Wohnwagen oder in der Gartenlaube - sofern es
sich um das einzige Gerät handelt - gar nicht doppelt angemeldet werden
Das Gebühren-Selbstbedienungs-Profit-Center
In ihrem Bestreben, Profite zu maximieren, ersinnen die Tüftler bei der
GEZ immer neue Ideen, an Gebühren heranzukommen - mit
Rückendeckung des Staates. Wussten Sie, dass zum Beispiel Hotels für
jedes Zimmer Rundfunk- und Fernsehgebühren abführen müssen - egal
ob vermietet oder nicht? Die Krönung jedoch ist, dass bei einem
separaten Lautsprecher auf dem Klo noch mal eine extra Rundfunkgebühr
fällig wird. Diese kleine Extra-Einnahme-Quelle ist explizit von den
Ländern abgesegnet worden. Widerstand zwecklos.
Alternative Tipps
Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden,
versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen
Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und
melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die
Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken
Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.

Lassen Sie sich also nur nicht einschüchtern - wer sich richtig wehrt hat mehr vom Leben und im Portemonnaie!]

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Herr Mensah,

danke für die fundierte Auskunft.

Den GEZ Mann festhalten steht mir bei Strafgesetzbuch zu, wenn er das Grundstück betreten hat; aber ist der Inhalt der Bilder, die ohne meine Erlaubnis gemacht worden sind, dann noch verwertbar nach dem Motto der Zweck heiligt die Mittel? Was nützt ein Hausverbot, wenn die Bilder bei GEZ trotzdem gelten?

Was ist mit den Bildern, wenn ich nicht zu Hause war?
Unterstellen wir mal, es sind Nahaufnahmen, wozu er das Grundstück hätte betreten müssen.

  1. wenn das Betreten nicht gestattet ist, ist es Hausfriedensbruch.
  2. Wer sagt denn, das die fotografierten Geräte dir gehören?
  3. Wer sagt, das du Mieter dieser Wohnung bist.
  4. Wer weiß wer du bist - wenn du dich nicht ausgewiesen hast.
  5. Wo soll ein Foto eine Aussage über die Anmeldung bei GEZ sein?
  6. Das schlimme an GEZ ist, das diese „Eintreiber“ nach Kopfgeld bezahlt werden, und immer wenn das Geld nicht läuft werden die Methoden ziemlich radikal.
  7. Wie geht das, das Mitarbeiter Bilder von Geräten machen, hast du sie in deine Wohnung reingelassen - DAS TUT MAN GAR NICHT. Ein GEZ Mitarbeiter hat kein Recht die Wohnung zu betreten, auch die Drohnung, dann komme ich mit der Polizei wieder, ist sinnlos. Denn die Polizei wird in derartigen Angelegenheiten nicht aktiv.
    Erst ein Vertrag mit deiner Unterschrift ist die Grundlage für die Einziehung von Gebühren der GEZ.
    Ich hoffe, ich habe dir geholfen - Gruss Barbara Natzschka

Hallo Herr Mensah,

danke für die fundierte Auskunft.

Den GEZ Mann festhalten steht mir bei Strafgesetzbuch zu, wenn
er das Grundstück betreten hat; aber ist der Inhalt der
Bilder, die ohne meine Erlaubnis gemacht worden sind, dann
noch verwertbar nach dem Motto der Zweck heiligt die Mittel?
Was nützt ein Hausverbot, wenn die Bilder bei GEZ trotzdem:gelten?

Was ist mit den Bildern, wenn ich nicht zu Hause war?
Unterstellen wir mal, es sind Nahaufnahmen, wozu er das:Grundstück hätte betreten müssen.


Guten Abend Surkram81,

sorry, auf den Punkt bin ich nicht explizit eingegangen. Mein Fehler.

Grundsätzlich ist der abGEZockt-Typ NICHT befugt, gegen den Willen eines Grundstückseigentümers oder Inhabers (Mieter, Pächter etc.) ein Grundstück zu betreten, gescheige denn, Bildmaterial anzufertigen. Dies gilt einmal mehr, wenn der Eigentümer oder Mieter pp. nicht anwesend ist (weil der z.B. gerade Einkaufen ist).
Solche Bildaufnahmen sind in der Regel illegal, weil das Betreten des Grundstückes schon im Vorfeld rechtsunzulässig zu diesem Zweck wäre/ist.
„Beweismaterial“ (z.B. Bilder oder Videos), die nur dadurch erlangt werden konnten, in dem der Aufnehmende sich in rechtswidriger Weise Zutriff zu einem Grundstück verschafft hat, dürften (sind) nach einschlägiger Rechtsauslegung immer dann „unzulässige Beweismittel“ (sie unterliegen einem Verwertungsverbot im gerichtlichen Verfahren) mit der Folge, dass ihre Verwendung (Zulassung oder Einführung in das Verfahren) rechtsunzulässig wären.
Eine Ausnahme gilt, wenn es sich ggf.um Kapitalverbrechen handelt oder um Verfahrensgegenstände, in dem das rechtliche und/oder öffentliche Interesse an einer Verwendung des ansonsten illegal erlangten Bildmaterial überwiegt, d.h., das private Rechtschutzinteresse der Unverletzlickeit der Wohnung und/oder Privatsphäre dem öffentlichen Interesse als geringerwertig unterzuordnen ist.
Im Falle, wie von Ihnen geschildert, trifft dies Ausnahmeregelung jedenfalls unter keinem Gesichtspunkte zu, mit der Folge, dass evl. Bildmaterial rechtswidrig ist und bleibt und daher nicht zulässig ist.
Der abGEZockt Mitarbeiter hat nur die Rechte und Pflichten eines ganz normalen Staatsbürgers. Er ist ganz normaler selbständiger Gewerbetreibender.
Daher schrieb ich ja auch bereits in der vorangegangenen Mail, für den Fall, dass er das Speichermedium mit den rechtswidrig aufgenommenen Bildern nicht herausgibt, den Typen zur amtlichen Identitätsfeststellung (durch die Polizei) gem.§ 127 Abs. 1, 3 StPO vorläufig festnehmen (gilt nur auf frischer Tat erwischt und solange er sich noch auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe des Tatortes befindet). Im Zuge der vorläufigen Festnahme ist in jedem Falle unverzüglich (umgehend) die Polizei herbei zu runfen und der vorläufig Festgenomme der Polizei zu übergeben.

Sollte der abGEZockt Mitarbeiter mit seinem rechtswidrig gemachten Fotos auf und davon sein, ehe man dies bemerkt oder ist man erst über einen Nachbarn darauf aufmerksam gemacht worden, unverüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, falls man sich nicht selbst weiterhelfen kann. Grundsätzlich gilt, sofort bei der Rundfunkanstalt, für die der Typ unterwegs war, schriftlich oder per Fax Beschwerde wegen der Herunschnüffelei erheben, nochmals ein grundsätzliches Hausverbot (dauerndes Hausverbot) für alle Mitarbeiter von Rundfunkanstalten einschl. der GEZ-Mitarbeiter erteilen und für den Fall der Zuwiderhandlung ausnahmslos Strafanzeige wegen Hausfriedensgruchs und Verletzung der Privatsphäre ankündigen.
Desweiteren, zur Herausgabe der Personalien des Mitarbeiters nach Namen, Vorname, Anschrift unter Fristsetzung von 1 Woche auffordern, unter Hinweis auf anssonsten Einleitung des Klageverfahrens auf Auskunfterteilung. Desweiteren darauf hinweisen, dass der abGEZockt-Mitarbeiter aufgefordert wird, binnen einer Frist von spätestens 1 Woche das rechtwidrig gefertigte Bildmaterial zu löschen/zu vernichten und dies als tatsächlich erfolgt und ohne Rückbehaltung weiterer Abzüge odere digitaler Kopien mit einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung eidesstattlich zu versichern. Abschliessend der Hinweis, dass nach erfolglosem Fristablauf rechtliche Schritte durch einen für den Fall zu beauftragenden Anwalt ohne weitere Aufforederung gegen die Rundfunkanstalt und die GEZ eingeleitet werden.

Nicht nur das Betreten, sonder auch das Fotografieren Fremder auf Grundstücken oder Nebengebäuden (z.B. Stallungen, Scheunen etc.) ist strafbarer hausfriedensbruch und Verletzung der Privatssphäre. Insbesondere auch das Fotografieren von aussen durch Fenster in geschlosssene Wohnräume hinein stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatspähre dar und könnte auch so ausgelegt werden, als würde ein unbefugter Fremder Einbruchsgelegenheiten auskundschaften und dazu Lichtbilder durch Fenster in Räume hinein anfertigen.

Ich hoffe, diese Ausführungen beantworten nun auch die restlichen Fragen zu der Sache.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Bitte wenden Sie sich an dieser Email Adresse [email protected] dann werde ich Ihnen genau aufklären was Sie tun müssen. Ich kann hier leider nicht alles wiedergeben. Also melden Sie sich. Ich kläre Sie auch über Ihre Rechte auf.
mit freundl.Grüßen
Der Gelehrte

Hallo,nein das sind keinerlei Beweise,sondern hier handelt es sich um eine Straftat.Erstens unerlaubtes betreten des Grundstückes=Hausfriedensbruch 2.Verletzung der Privatsphäre.Man kann nicht einfach in ein Fenster Bilder machen.Das darf nur die Polizei und dann auch nur als Observierung,wenn der Verdacht auf kriminelle Handlung besteht.Das ist ein ganz schwerer Eingriff was hier gemacht wurde.Also Anzeige bei der Polizei erstatten und auf die Herausgabe der Bilder fordern.Dieses Stasigesindel,was anderes sind sie nicht soll man immer zu 100% anzeigen,auch wenn sie keine Straftat begangen haben.Warum kann ich genau erklären.Wenn Sie möchten, dann melden Sie sich unter dieser Emailadresse [email protected] dann kläre ich Sie richtig auf das notwendig ist und das die Presse mal langsam aufmerksam wird.Hier wird gehandelt wie einst in der DDRR.Und das brauchen wir in einem noch demokratischem Land wie Deutschland nicht.
Grüße
Der Gelehrter

Vielen Dank für die Antwort, werde den Fall mal abwarten, vielleicht verwendet er die Bilder nicht, GEZ Männer und Frauen lügen und drohen eh, bis sich die Balken biegen. Wenn es erst wird, werde ich gerne alles öffentlich machen (leider darf man Namen nicht nennen).

  1. wenn das Betreten nicht gestattet ist, ist es
    Hausfriedensbruch.
  2. Wer sagt denn, das die fotografierten Geräte dir gehören?

Im Grunde keiner, kann auch ein Kollege mal für ne Stunde bei mir abgestellt haben.

  1. Wer sagt, das du Mieter dieser Wohnung bist.

Is egal, TV in Wohnung => Wer da wohnt ist lt. GEZ Eigentümer (obwohl Kaufvertrag für TV nie gesehen!)

  1. Wer weiß wer du bist - wenn du dich nicht ausgewiesen hast.

siehe 3.

  1. Wo soll ein Foto eine Aussage über die Anmeldung bei GEZ
    sein?
  1. Das schlimme an GEZ ist, das diese „Eintreiber“ nach
    Kopfgeld bezahlt werden, und immer wenn das Geld nicht läuft
    werden die Methoden ziemlich radikal.

Wie bei Bankberatern

  1. Wie geht das, das Mitarbeiter Bilder von Geräten machen,
    hast du sie in deine Wohnung reingelassen - DAS TUT MAN GAR
    NICHT. Ein GEZ Mitarbeiter hat kein Recht die Wohnung zu
    betreten, auch die Drohnung, dann komme ich mit der Polizei
    wieder, ist sinnlos. Denn die Polizei wird in derartigen
    Angelegenheiten nicht aktiv.

Ne, aber durch das Fenster kann man Bilder machen.

Erst ein Vertrag mit deiner Unterschrift ist die Grundlage für
die Einziehung von Gebühren der GEZ.

Im Grunde ja, aber Stichwort „Zwangsanmeldung“

Ich hoffe, ich habe dir geholfen - Gruss Barbara Natzschka

Ja Danke, im Grunde kann der GEZ Typ mit Richter in die Wohnung kommen im Rahmen der Klage, an dem Tag wird per Zufall nichts zu finden sein!

Hallo,
auch das wird nicht passieren.
Es wird im ganzen Leben kein Richter zu dir kommen und Klage erheben, das gibt es nicht!

Ein für alle mal . für eine GEZ Mitarbeiter wird die Tür nicht geöffnet - bzw. er darf nicht eintreten. Die treiben nur ihr Kopfgeld ein, also immer schön nett und freundlich und raus mit ihm. Meistens drohen sie noch mit dem Polizei wieder zu kommen, aber das geht auch nicht. Das fällt nicht in die Hoheitsaufgaben der Polizei. Das ist nur Einschüchterung. Wenn du keine Geräte hast, brauchst du auch eine GEZ bezahlen.
Gruss Barbara Natzschka

Zunächst einmal: Jedermann hat das Recht,einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei mit geeigneten Möglichkeiten festzuhalten ! Niemand hat das Recht ein Privatgrundstück oder Wohnung unbefugt zu betreten. Werden Foto’s vom öffentlichen Straßenland aus gemacht,ist das keine strafbare Handlung und legitim! Allerdings hat aber auch jede Person das Recht am eigenen Bild.In Mehrfamilienhäusern übt der Mieter das Hausrecht nur über seine Wohnung-und nicht über das Treppenhaus aus! Sollte der Mieter Bedenken gegen eine fremde Person im Hausflur haben,kann er die Polizei zwecks Überprüfung rufen!Eigenmächtiges Handeln bringt ihn dann möglicherweise selbst mit der Justiz in Konflikt!Hat der Rundfunkgebührenbeauftragte Geräte gesehen,sind diese anzumelden,egal ob eingeschaltet oder nicht!Zu dem Thema ,den Ausweis festzuhalten und nicht mehr auszuhändigen,kann ich nur sagen ,dass derjenige der so etwas macht,sich selbst strafbar macht! Der Beauftragte der Landesrundfunkanstalt ist verpflichtet sich auszuweisen,aber NICHT dazu den Ausweis auszuhändigen! Wenn er das macht,dann freiwillig!Es ist doch sicherlich peinlich,wenn der Bürger durch die Polizei dahingehend aufgeklärt wird,dass der Beauftragte im Recht ist und er plötzlich der Angezeigte ist,nur weil er mit Halbwissen aus den Medien und Hörensagen überzogen reagierte!