Es ist doch auch so, wie ich es gesagt habe.
Die Polizei hat eigentlich keine Entscheidungmacht darüber, ob der Besitzer das Ding zurückbekommt oder nicht.
Nur wenn das Zeug schlecht werden kann, in die Luft fliegen kann oder die Aufbewahrung extrem teuer ist.
Dies alles sind Ausnahmen, die ich in die Verwaltung einordnen würde. Doch einen wirklichen Gestaltungsraum hat die Polizei nicht.