ich hätte mal eine allgemeine Frage:
ein privater Gläubiger hat Anspruch auf 1500€. Einen Titel hat er auch beim Gericht bekommen.
Was außer den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hat er,um ans Geld zu kommen? Er hat auch ein Vermögensverzeichnis bekommen,daß der Schuldner nichts hat.
Der Schuldner geht arbeiten,der Lohn reicht aber nicht. (Pfändungsgrenze)
Kann er den Lohn pfänden? Kann er das Konto zu machen?
ich hätte mal eine allgemeine Frage:
ein privater Gläubiger hat Anspruch auf 1500€. Einen
Titel hat er auch beim Gericht bekommen.
Was außer den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hat er,um ans
Geld zu kommen? Er hat auch ein Vermögensverzeichnis
bekommen,daß der Schuldner nichts hat.
Der Schuldner geht arbeiten,der Lohn reicht aber nicht.
(Pfändungsgrenze)
Kann er den Lohn pfänden?
Die Antwort hast du doch schon selber gegeben
Kann er das Konto zu machen?
Was bringt das, wenn nix drauf ist? Schuldner ärgern, mehr nicht…
Titel aufm Klo aufhängen,sich jeden Tag drüber ärgern und hoffen das irgendwann mal was zu holen sein wird. Sind ja 30 Jahre und mehr Zeit…
Mehr geht zur Zeit nicht, jedenfalls rechtskonform
eher theoretisch
Was außer den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hat er,um ans
Geld zu kommen? Er hat auch ein Vermögensverzeichnis
bekommen,daß der Schuldner nichts hat.
…abwarten und Daumen drücken, das bessere Zeiten anbrechen 
Der Schuldner geht arbeiten,der Lohn reicht aber nicht.
(Pfändungsgrenze)
… das wird dann auch wohl so bleiben.
Kann er den Lohn pfänden?
…sihe oben „Pfändungsfreigrenze“. Damit hast du es selbst beantwortet. Also: Nein, kann er nicht.
Kann er das Konto zu machen?
…„zu machen“, was soll das denn sein? Du meinst Kontopfändung? Das geht, aber Hoffnungen würde ich mir keine machen.
Der Titel bleibt 30 Jahre gültig, bzw. verlängert sich z.B. durch neue Vollstreckungshandlungen, insofern kann der Gläubiger erstmal abwarten. Was ihm aber nichts nützt erstmal Geld zu sehen.
Der Titel kann verkauft werden gegen einen Bruchteil des Forderungswertes. Ist evtl. besser als in einem Insolvenzverfahren leer auszugehen.
Er kann dem Schuldner einen Vergleich anbieten, ggf. mit Ratenzahlung und kommt dem Schuldner e r h e b l i c h entgegen um ihn zu motivieren dennoch etwas zu zahlen.