Rechte von psychisch Kranken

Hallo,
ich habe eine Bekannte, die psychisch krank ist, aber in ihrer eigenen Wohnung lebt. Sie hat eine gesetzliche Betreuerin und sollte eigentlich 550,-€ Rente im Monat bekommen. Sie bekommt aber nur 60,-€ in der Woche Taschengeld zugeteilt und hat nicht einmal eine Monatskarte für den Bus. Sie arbeitet nicht. Warum darf sie ihre Rente nicht behalten und wie kann es sein, daß ihre gesetzliche Betreuerin nur alle 4 Wochen kurz vorbeikommt, und sie normalerweise wenig Auskunft über ihr Geld oder ihre Angelegenheiten bekommt, das ist doch nicht normal, oder ? An wen könnte sich meine Bekannte wenden, wenn sie Probleme mit der gesetzlichen Betreuerin hat ?
gabikiefner

Hallo,

um diese Frage zu beantworten muss man eigentlich mehr Hintergründe bekommen.
Z.B. Wer zahlt die Wohnung, geht ein Teil der Rente für Wohnung, Nebenkosten usw. direkt an die betroffenen Parteien.

Auch würde ich auch mal bei der Betreuerin nachfragen warum sie nur 60 € in der Woche bekommt und warum sie nur alle 4 Wochen erscheint. Wer hat die Betreuerin bestellt usw.

Aber nicht desto trotz, auch eine Betreuerin hat Vorgesetzte, die im Zweifelsfall natürlich Ansprechpartner sind.

Alles Gute!

Hallo, habe gegooglet und nachfolgenden Link gefunden.
Vielleicht hilft das weiter. Alles Gute Ingeborg
http://www.rechtlichebetreuung.de/betreuungsrecht.html

Hallo Gabi;
im Normalfall hilft es, wenn man sich an’s Jugendamt (dooch - die sind auch dafür zuständig)wendet oder gleich an’s Vormundschaftsgericht und eine Aufhebung der momentanen Betreuung beantragt und eine Einsetzung (Bestallung) eines anderen Pflegers verlangt mit dem Hinweis, dass das Vertrauensverhältnis zu dem jetzigen Pfleger zurüttet ist. Die Sozielstellen der Caritas und/oder der Nachbarschaftshilfe können da auch helfen.

Good luck
Maria

Tut mir leid, dasweiß ich nicht.

Uli

Die Betreuerin dürfte vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt worden sein. Das Amtsgericht ist dann auch die Adresse für alle Anfragen und Beschwerden.

Allerdings sehe ich, dass Ihre Bekannte 240-300 Euro im Monat zur freien Verfügung erhält, also ca. 50% der Rente. Von dem Rest werden sicher Miete und Nebenkosten bestritten, hinzu kommen sicher noch Sozialleistungen. Die Praxis in Pflegeheimen ist ähnlich. Ich sehe darin kein Problem.

Etwas anders ist es, wenn sich die Betreuerin nichtz aussreichend kümmert. Die Betreuerin erhält eine Vergütung, dafür muss das auch vernünftig machen. Da sollte man sich dann an das Amtsgericht wenden.

Hallo,
mein Vorschlag wäre, dass Du mit Deiner Bekannten direkt zu der Stelle gehst, die diese gesetzliche Betreuerin zugeteilt hat. Selbstverständlich hat auch ein psychisch Kranker Anspruch auf Auskunft über seine finanziellen (und alle anderen) Angelegenheiten. Mit 60€/Woche liegt Deine Bekannte unter dem Sozialhilfesatz von z.Zt. ca. 284 €/Monat, hier kann etwas nicht stimmen. Wer zahlt denn Miete und Nebenkosten? Das muss alles aufgeschlüsselt sein und werden. Also, zum entsprechenden Amt gehen, evtl. einen Anwalt nehmen (Prozesskostenbeihilfe beantragen)und hier eine Erstauskunft einholen (ist i.d.R. kostenlos).
Steh Deiner Bekannten bei und ihr viel Glück

Hallo bei diesen problem bleibt nur ein Weg und der ist das Gericht weil die Betreuerin vom Gericht bestellt wird ist es auch zuständig ich habe selber eine Bereuung also bis jetzt nach einem Jahr kann ich nicht klagen ich bin auch damals aufmergsamm gemacht worden
wenn irgend was nicht Klappt und die Bereuung stellt sich Quer dan könnt ich mich ans Gericht wenden.
Hoffentlich war das eine Hilfe.K.H.

betreuerin fragen, andernfalls zum vormundschaftsgericht gehen und fragen