Rechte von Tieren

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit den Rechten von Tieren und bin auf folgenden Satz gestoßen, dessen Bedeutung mir noch nicht ganz klar ist:
„Es kann durchaus Pflichten in bezug auf Tiere, geben, die nicht gleichzeitig Pflichten gegenüber diesen Tieren sind, so wie wir auch Pflichten in bezug auf Steine, Bauwerke oder Rasenflächen kennen, die keine Pflichten gegenüber Steinen, Bauwerken oder Rasenflächen darstellen.“
Das Wortspiel verstehe ich nicht.

Wer möchte, darf auch seine Meinung zu der Frage „Haben Tiere Rechte“ äußern. :wink: Ich würde mich freuen.

Gruß
Tato

Pflichten in bezug auf Tiere ? Pflichten gegenüber
Pflichten in bezug auf Tiere sind nicht Pflichten gegenüber Tieren:
„… Wenn der Mensch als einziges Lebewesen ‚in moralischer Hinsicht
zählt‘, dann ist er Tieren gegenüber nicht zur Rücksichtnahme
verpflichtet: Ihre Nutzung oder Schädigung verletzt keine ethischen
Gebote. Auch im Rahmen einer solchen radikal anthropozentrischen, das
heißt auf den Menschen konzentrierten, Sichtweise können aber Pflichten
in Bezug auf Tiere begründet werden. Diese Pflichten bestehen dann
allerdings nicht gegenüber den Tieren selbst (denn diese haben keinen
moralischen Eigenwert), sondern es handelt sich um indirekte oder
abgeleitete Pflichten, also um Pflichten, die der Mensch zwar in Bezug
auf Tiere hat, die ihren Grund aber in Pflichten des Menschen gegen
sich selbst oder gegen seine Mitmenschen haben. …“
http://www.drze.de/themen/blickpunkt/tiere_forschung…

Danke für die Antwort und den Link.
Jetzt verstehe ich auch das Wortspiel.