Guten Tag,
ich lebe in Trennung, mein Mann ist in eine eigene Wohnung gezogen. Meine Frage nun: wenn er diese verliert, muss ich ihn wieder aufnehmen? Ich bin der Meinung, wenn er eine eigene Wohnung hat, verliert er jedes Recht, aber ob das stimmt?
Vielen Dank 
Hallo,
ich kann Dir da überhaupt nicht helfen
Gruss
Im Trennungsjahr ist das Scheitern der Ehe zu belegen, sonst verliert das Trennungsjahr sozusagen seine Gültigkeit. dazu gehört, dass die gegenseitigen versorgungsleistungen eingestellt werden und dass Tisch und Bett getrennt sind. es ist zwar möglich, in der gleichen Wohnung zu wohnen, aber nur unter der Bedingung, dass innerhalb der Wohgnung eine Trennung der genannten Lebensbereiche erfolgt. Dies kannst Du hier nachlesen:
http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…
Das bedeutet, wen Du ihn wieder aufnimmst, musst Du eventuell damit rechnen, dass das Trennungsjahr hinfällig wird. Meines Wissens bist Du also keineswegs verpflichtet, wieder mit ihm zusammen zu ziehen. Im Gegenteil! Er kann sich einen Wohnberechtigungsschein besorgen und eine eigene Wohnung suchen. Sollte er daran zweifeln, kann er einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. ob er damit Erfolg haben könnte, kann Dir am besten ein Anwalt sagen…