Rechtens?

Hallo,

ich habe eine Frage: Wir wollen in eine Wohnung einziehen, in der Dezember 2008 lediglich neues Laminat verlegt und die Wände komplett (nach Wunsch des Mieters) gestrichen wurden. Diesen Monat wollen wir in die Wohnung ziehen, haben aber folgende Mängel festgestellt:

  • alte Fenster (zwar Doppelverglasung, aber so wahnsinnig dünne Rahmen; die Wohnung darüber und darunter haben neue Fensterrahmen)
  • Fensterbretter sind reines, fast morsches Holz: Beim Drüberwischen mit der Hand blättert (vor allem an den Rändern) die Farbe ab.
  • Die „Nischen“ der Fenster und der Heizung weisen Risse auf und auch dort blättert überall Farbe ab; unter dem Fensterbrett löst sich die ganze Folie
  • Hinter den Heizungen wurden Styroporplatten hingestellt, vermutlich zur Dämmung, aber bis zu den Nischenrändern sind es bestimmt an allen Seiten 3 cm
  • Dezember 2008 gab es einen Rorbruch in der Küche; wurde angeblich behoben und danach gestrichen; man sieht immernoch den Fleck
  • ca 4 cm dicke Fußleisten (wg Heizungsrohre), da danach neues Laminat verlegt wurde zusätzlich noch 2 cm kleinere neue Fußleisten daran geklebt (löst sich in Höhe der Mitte der Wand aber meistens ab)
  • Türen sind vergilbt
  • Dusche hat an den Rändern innen schwarzen Streifen (kann nicht sagen genau welcher Grund: Schimmel oder Ablagerung, vielleicht auch abgegangener Lack)
  • Balkonseite des Hauses wurde nicht gedämmt, sondern hat noch alte Fassade; dementsprechend sieht auch der Balkon aus; Wohnung darüber wurde in dem Teil außen gestrichen
  • An einigen Stellen schließt das Laminat nicht an der Wohnwand ab, sondern 2-3 cm davor - keine Leisten verlegt
  • neben der Küchenfront in der Ecke (kann nichts davor gestellt werden, da die Balkontür sich ansonsten nicht öffnen lässt) schaut ein Rohr aus der Wand, um das ringsherum Wandputz fehlt.

Ich frage mich: Wozu ist der Vermieter angehalten das auszubessern? Man sagte uns „nur das Notwendige, Schönheitsfehler erst alle 5 Jahre“ - aber viele Sachen sind bestimmt schon 5 Jahre her.

Wir werden auch schon neu streichen, da die gewählten Farben grauenhaft sind. Aber was habe ich gegen den Hausverwalter in der Hand? Er stellt sich stur, redet nur vom „Notwendigen“.
Ich habe die Tel-Nr des Vermieters, aber traue mich nicht dort direkt anzurufen, da ich ihn nicht kenne. Der derzeitigen Mieterin wurde von ihm versprochen, im Frühjahr die Fenster zu erneuern, ist bisher nicht geschehen und der Hausverwalter meinte, das würde eh erst im SOmmer gemacht werden, wenn überhaupt.

Außerdem sei es kein Problem, wenn wir nun die Wohnung streichen und danach die Fenster erneuert werden, was ich anzweifle: Das macht doch so viel Schmutz, da kann man die Fensterregionen doch komplett neu streichen?!
Er meinte, er kwürde dann mit der Miete runtergehen für den Monat. Na prima.

Kann jemand etwas zu den Mängeln sagen? Fühlen uns etwas über den Tisch gezogen.

Moin,
Altbau mieten, Neubau haben wollen.
Gab es die Mängel bei Vertragsabschluss schon? Waren die Fenster bei der Besichtigung zugemauert, oder warum hat man das nicht damals schon gesehen? Warum wurde dann überhaupt gemietet?

vnA

Hallo,

die Wohnung wird wahrscheinlich schon genauso ausgesehen haben, als sie besichtigt wurde. Richtig?

Normalerweise mietet man quasi „wie gesehen“. Deswegen ist es ja auch ratsam sich eine Wohnung beim Besichtigungstermin GENAU anzuschauen. Gefällt sie einem nicht, mietet man sie halt nicht.

Gruß

Samira

Falsch, Wohnung ist noch nicht gemietet. Bisher nur angesehen und evtl. soll heute Abend der Vertrag abgeschlossen werden. Aber ich weiß nicht, ob ein solcher Zustand wirklich in Ordnung ist, oder ob man uns da über den Tisch ziehen will.

Allgemein kann man davon ausgehen, wenn ein Vermieter schon vor Bezug nicht alles mängelfrei und ordentlich macht, sich dieses Verhalten nachdem er Mieter hat nicht bessern wird.

Es scheint sich, in diesem Fall um eine fiktive Altbauwohnung zu handeln deren Zustand halt in vielen Dingen nicht optimal ist. Wenn die Miete enrsprechend günstig ist, kann man das durchaus akzeptieren.

Gruß elmore

Hi,

der Zustand ist ok, wenn der qm nur 1 € kostet, im München auch 5 €.

Kostet der qm jedoch 35 €, lasst ihr euch über den Tisch ziehen.

Wenn ihr in so einer Wohnung nicht leben möchtet, laßt es.
Es gilt gemietet wie gesehen. Auf Zusicherungen des zukünftigen Vermieters, daß noch was gemacht wird, würde ich mich keinesfalls einlassen. Der hat bisher nix getan und wird auch nix tun.

Mit rechtmäßigkeit hat das wenig zu tun. Ist kein Auto, das TÜV haben muss. Aber einen Energieausweis…

grüße
miamei

Darf ich mir einen Energieausweis zeigen lassen?

Falsch, Wohnung ist noch nicht gemietet. Bisher nur angesehen
und evtl. soll heute Abend der Vertrag abgeschlossen werden.
Aber ich weiß nicht, ob ein solcher Zustand wirklich in
Ordnung ist, oder ob man uns da über den Tisch ziehen will.

Wie schon geschrieben, es gibt da keine Vorschriften. Gemietet wie Besichtigt. Wenn die Miete entsprechend preiswert ist, kann es OK sein.
Wenn du jedoch jetzt schon im Vorfeld solche Bedenken hast und dir so viele Punkte nicht gefallen, würde ich wohl vom Vertragsabschluss abraten.

Beatrix

Ja, wenn es in Deutschland ist.

vnA

Hallo,

man mietet eine Wohnung wie gesehen (habe ich ja schon geschrieben). Wenn sie nicht gefällt, einfach die Finger davon lassen.

Sucht lieber eine schicke Neubauwohnung in der es keine Mängel gibt.

Gruß

Samira