Hallo!
Eine oft gestellte Frage ist ja auch hier die zulässigen Arbeitszeiten und Ruhe Zeiten.
Mich belastet momentan eine Situation, von welcher ich nicht weiß, ob sie rechtens ist.
Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung.
Ein Nachtdienst beträgt 10Std, keine Ruhepause, da alleine im Dienst, es werden 10 Std gutgeschrieben.
Nun arbeite ich überwiegend 7 Nächte am Stück.
So auch diesen Monat.
Mein Problem ist:
Ich arbeitete 7 Nächte am Stück, habe danach 2 freie Tage gehabt, und bin dann sofort wieder in einen Nachtdienstblock mit 8!!! Nächten. U.a. 3! Wochenenden am Stück!!!
Das war für meinen Körper absolut nicht gut.
Im Arbeitszeitgesetz finde ich nichts genaues darüber.
Kennt jemand solche Situationen? Sind solche Regelungen erlaubt?
sind es echte Arbeitszeiten,
ist ein Teil Bereitschaftsdienst,
bekommst Du für den Nachtdienst Zuschläge,
machst Du einfach keine Pausen oder werden sie nicht gewährt,
(mir fallen noch ein paar Dinge ein, aber dazu später)?
Hach, Benny, du Troll - hast du auch einen Grund, warum du hier sinnlose Negativbewertungen abgibst, oder fühlst du dich nur in deiner Ehre gekränkt, weil man deine nichtssagenden Antworten (wenn du nichts zu sagen hast, lass es doch bitte einfach!) als solche kennzeichnet.
Abgesehen davon, dass es sachlich falsche Dinge in deiner Antwort gibt, auf die ich jetzt aber nicht schon wieder eingehen werde.
Hallo, die zehn Stunden sind reine Arbeitszeit. Keine Bereitschaft. Klar, setze ich mich auch mal hin und mache Pause, aber angerechnet werden zehn Stunden,da ich die Arbeitsstelle nicht verlassen kann.
Habe gestern gehört, dass früher 14 Tage am Stück Nachtdienst völlig okay war. =-O
Hier werden Pausen mit Ruhezeiten verwechselt: Pausen sind zeiten während der Anwesenheiot im betrieb, in der nicht gearbeitet wird. Ruhezeiten sind zeiten zwischen zwei Arbeitswechseln. Soviel vorweg …
Nachtdienst mit 10 Stunden sind keine Seltenheit. Allerdings schreibt hier das ArbZG ganz klar: Pause von 45 Minuten ist zu gewähren. Die Pause darf nicht zu Anfang und zum Schluss der Arbeitszeit genommen werden. Die Pause darf nach drei Stunden, späztestens aber nach 6 Stunden genommen werden. Das hat natürlich für die Schichtmodelle Konsequenzen: Im konkreten Fall fängt der MA vielleicht im 21.00 uhr an. 10 Stunden dienst plus 45 Minuten Pause heisst 07.45 Uhr Dienstschluss!
7 Nächte am stück geht, wenn der erste Nachtdienst kein Montag ist. Hört sich komisch an, ist aber so. Weil der montag der 1. Tag der Woche ist. Das ArbZG schreibt zum Thema Höchstarbeitszeit maximal 60 Stunden vor. bei 10 Stunden Nachtdienst mal 7 Nächte sind das deutlich mehr als 60 Stunden - da sind die Mehrarbeiten noch gar nicht dabei. Selbst am Dienst mit ND angefangen wird schwierig, da ja kaum ienr pünktlich geht und damit (6*10=60) auch hier die gefahr sehr groß ist, gegen ArbZg zu verstoßen. Also: Mittwoch bis Dienstag geht.
Thema Ruhezeiten: Ruhezeiten zwischen zwei Diensten betragen mindesten 10 Stunden.
Das alles ist natürlich in der Planung so. Wer hier also schon in der Planung gegen ArbZG verstösst macht sich (meist als Vorgesetzter) strafbar! Konkret: Ein Dienstplan muss in der Planung allle ArbZG (JuSchuG, MuSchuG, usw.) erfüllen - was dann hinterher passiert, ist evtl betriebsorganisatorisch gar nicht vermeidbar (Beispiel: 3 kranke gleichzeitig, da wird schon mal eine Doppelschicht gemacht - zulässig).