Rechtens oder Nichtrechtens?

Liebe Experten,

ich brauche ganz dringend eure Hilfe,

Ich bin heute morgen von Nienburg (Weser) nach Hannover gefahren, mit der Bahn natürlich.

Es war so, dass mein Arbeitgeber mir eine Fahrkarte zur Verfügung gestellt hat, jedoch ist dies eine Verbunds-Karte und gilt erst ab Hagen (Han). Das bedeutete für mich, das ich mir noch eine Fahrkarte für die Strecke Nienburg - Hagen besorge, damit ich nicht OHNE Ticket fahre. Dies tat ich auch nachweislich.

Auf dem Hinweg ist mir nicht klar gewesen, dass ich das Verbundsticket entwerten lassen müsste, aber selbst wenn, wäre es mir in Nienburg nicht möglich gewesen (Habe auf dem Rückweg mal nachgeschaut/fragt), da es dort keine Entwertungsmöglichkeit gab.

Die Kontrolleurin gab an, dass der Fahrschein ungültig wäre, dass ich aber keinerlei Mögichkeiten hatte diese zu entwerten interessierte sie gar nicht.

Ich war ja nachweislich willens für die Fahrt zu bezahlen, sonst häte ich ja kein weiteres Ticket gezogen von Nienburg nach Hagen.

Nun habe ich die sog. Fahrpreisnacherhebung hier vor mir liegen.

Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dafür 40 Eur extra zu zahlen.

Eine vernünftige Aufklärung über die Benutzung bzw. Nichtbenutzung solcher Verbundstickets muss gegeben sein. Aber kein Plakat, keine Rückseite irgendeines Fahrscheins weist solche Hinweise aus.

Ich bitte euch mir schnell eure Meinung dazu zu schreiben, damit ich ggf. noch rechtzeitig Widerspruch einlegen kann.

Vielen Dank schon mal!

Gruß
eine hochschwangere, sehr enttäuschte Bahnfahrerin.
Jrob

Hallo Jrob,

die Gegend um Nienburg ist leider nicht so ganz meine Ecke, so dass ich keine Garantie für
die Richtigkeit meiner Antwort geben kann.

Vermutlich ist die Bahn faktisch im Recht. Persönlich kann man aber durchaus auch auf
Kulanz bzw. Verständnis bauen. Mein Tipp: den Sachverhalt schildern, Kopien der
Fahrkarten beilegen und an die Adresse schicken, die auf der Fahrpreisnachforderung drauf
steht. Während des „schwebenden Verfahrens“ dürfte Ihnen keine Mahnung drohen. Wenn
aus Ihrem Schreiben hervor geht, dass Sie für die gesamte Strecke Fahrkarten hatten,
haben Sie aus meiner Sicht gute Chancen, dass Ihre Fahrpreisnachforderung aufgehoben
wird. Sie sollten sich mehr darauf beziehen, dass Sie faktisch keine Gelegenheit zur
Entwertung hatten (schon gar nicht ohne den Zug zu verlassen) und weniger auf „das
wusste ich nicht“ (altes Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“).

Halten Sie mich auf dem laufenden, für welche „Taktik“ Sie sich entschieden haben und wie
es weiterging?

Meine Emailadresse: [email protected]

Herzliche Grüße
Christian Bertz