Rechtens ?

Hallo,

angenommen das EFH der Eltern wurde in das Eigentum des Kindes überführt, bewohnt durch ein Elternteil (Scheidung), wird (wurde) versteigert.
Wie ist es möglich, dass das zuständige Amtsgericht einen Beschluss erlässt, der es dem Neueigentümer ermöglicht ohne jede Kündigung oder Räumungsklage innerhalb von 4 Tagen das EFH gewaltsam zu öffnen ?
Das Elternteil könnte im Fernverkehr tätig sein, so dass es gar nicht möglich wäre, auf das Ergebnis der Versteigerung zu reagieren.

Wäre dies nicht ein Grundrechtseingriff ? Müsste man nicht zumindest dem Alteigentümer und/oder den dort wohnhaften Vorerst mal über das Ergebniss der Versteigerung informieren ?
Fakt ist das Elterteil würde so nach Hause kommen und steht vor verschlossener Tür - ohne das irgendetwas in schriftlicher Form mittgeteilt wurde.
Das ist doch komisch, oder was sagt Ihr dazu ?

Doro

Hallo Doro,

na also so „über Nacht“ kommt keine Zwangsversteigerun einer Immobilie.Das Verfahren ist langwierig und „produziert“ auch jede
Menge „Schriftkram“.Schon alleine durch den Besuch des Gutachters,
der die Immobilie einschätzt,währe der betreffende Elternteil
spätestens informiert gewesen.Diese Gutachter kündigen sich
nämlich auch mindestens 4 Wochen vor dem Besuchstermin an.
Kommt es dan zu dem Versteigerungstermin vor Gericht und der
Meistbietende erhält den Zuschlag ist er damit der neue Eigentümer
und hat gleichzeitig mit dem Zuschlagsbeschluss einen Rechtskräftigen
Räumungstitel in der Hand.
Dieser Titel gilt aber nur für den in der Immobilie wohnenden Eigentümer…etwaige Mieter der Immobilie sind von der Versteigerung
nicht betroffen und ihre Mietverhältnisse gelten zu den alten
Konditionen weiter.
Wenn Du also mit Deinem Vater (oder Mutter) einen ordentlichen
Mietvertrag hattest und diese auch immer schön Miete auf ein Konto
von dir überwiesen habe,dann hat der neue Besitzer ein großes rechtliches Prolem…*zwinker*…
Ansonsten allerdings ist die Handlungsweise korrekt…
…sofern er sich dabei der Hilfe des Gerichtsvollziehers bedient hat…denn die persönlichen Sachen von dir und deinem Elternteil
müssen nämlich alle schön fein säuberlich eingelagert werden…
falls der neue Besitzer das nicht gemacht hat,kannst du ihn Zivilrechtlich belangen…

Hier mal ein paar Allgemeine Sachen zur Zwangsversteigerung:

Es ist menschlich verständlich und nachvollziehbar,das man aus
„seinen“ Vier Wänden nicht raus will…aber wenn es abzusehen
ist,das man die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen kann,
sollte man schon im Vorfeld tätig werden…und es nicht erst
zur Zwangsversteigerung kommen lassen…
Besser selber verkaufen…so schmerzlich das auch ist…

mfg

Frank

Hallo,

ich habe versehentlich neuen Artikel gedrückt
steht unter „kein Gerichtsvollzieher“

Doro