als ich von mit dem Hund unterwegs war, sah ich einen älteren Mann eineige Meter entfernt, der sich sichtlich abmühte voran zu kommen. Ganz in der Nähe war ein Kinderspielplatz. Nun meine Frage:
Angenommen dieser Mann wäre auf einmal gestürzt und man wäre Ihm zur Hilfe gekommen. Den Hund hätte man um zu helfen einfach mit der Leine am nächsten Zaun festgemacht. Während man der gestürzten Person hilft, nähern sich die Kinder (vom Halter unbemerkt) dem Hund. Diesem wird es irgendwann zu viel und er beißt zu.
Hätte der Halter strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten? Musste er dieses Gefahrenpotential vorausehen? Oder ist das ganze nur Fallbezogen durch einen Richter zu beurteilen?
Ein Rechtfertigender Notstand läge vor, wenn bei Abwägung zwischen der Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Kinder und der Gesundheit des alten Mannes diese als wichtiger zu beurteilen wäre und der Hundeführer keine andere Möglichkeit gehabt hätte, diesen Konflikt zu lösen. Der Begriff wird also sehr eng ausgelegt und m.E. könnte sich der Hundeführer hier nicht darauf berufen.
Es könnte wohl eine Fahrlässige Körperverletzung erfüllt sein. Dies hängt dann vom Einzelfall ab. Im Rahmen der Notstandsprüfung müsste das gerettete Rechtsgut das verletzte deutlich überwiegen. Das wäre bei der Fallschilderung nicht der Fall.