Hallo,
Ich wohne mit meinem Freund im Haus meiner Großeltern.
Gestern Nacht wollte ich gerade schlafen, als ich einen Schlag hörte.
Meine Oma war gestürzt und schrie.
Ihre Wohnungstür war von innen abgeschlossen und der Schlüssel steckte, das heißt ich konnte die Tür auch nicht mit dem Ersatzschlüssel öffnen.
In folge dessen hat mein Freund die Tür eingetreten.
Mein Opa befand sich ebenfalls in der Wohnung, schlief jedoch und hörte nichts.
Jetzt die Frage: Zahlt die Versicherung die Tür? Welche Versicherung tritt in Kraft? Oder muss ich/ meine Großeltern den Schaden selber beheben?
Interessanter Fall, allerdings hat Dein Freund die Tür absichtlich (vorsätzlich: wissentlich und willentlich) beschädigt, sodass ein nicht versicherter Eigenschaden vorliegt. Vorsatz ist insb. in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, sollte den Schaden eine andere Versicherung (Hausrat-/ Wohngebäude) übernehmen, in der Einbruch-/Diebstahl versichert ist, würde sie bei bei Deinem Freund Regress nehmen, nachdem er (und nicht der versicherte „Zufall“) den Schaden verursacht hat.
Hallo,
Ich wohne mit meinem Freund im Haus meiner Großeltern. Gestern Nacht wollte ich gerade schlafen, als ich einen Schlag hörte. Meine Oma war gestürzt und schrie. Ihre Wohnungstür war von innen abgeschlossen und der Schlüssel steckte, das heißt ich konnte die Tür auch nicht mit dem Ersatzschlüssel öffnen. In folge dessen hat mein Freund die Tür eingetreten.
Mein Opa befand sich ebenfalls in der Wohnung, schlief jedoch und hörte nichts. Jetzt die Frage: Zahlt die Versicherung die Tür? Welche Versicherung tritt in Kraft? Oder muss ich/ meine Großeltern
den Schaden selber beheben?
Hallo,
das ist zweifelsfrei eine wichtige Frage, denn das kann ja jedem passieren.
Ich bin unsicher. Glaube das das niemand bezahlt.
Trotzdem sollte Dein Freund das mit seiner Haftpflichtversicherung besprechen. Denn die wird in erster Linie dafür zuständig sein.
Ihr könnt auch mit der Krankenversicherung der Oma mal reden. Schließlich war es ein medizinischer Notfall.
Viel Erfolg dabei und natürlich freue ich mich wenn Ihr mich da auf dem laufenden haltet. Mann lernt eben nie aus!
Gruß
Heiko Fichter
hallo, da bin ich ueberfraget, aber ich empfehle ihnen den user „keki“…anzuschreiben…er ist
fachmann
herg kekeisen, lvm versicherung google im internet…kannst ihn dort auch anrufen
gruss
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nach Feuer-, Leitungswasser- Sturm- oder Hagelschaden.
Die Hausrat bei Einbruch / Feuer.
Scheiden also beide aus.
Bleibt noch die Privat-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, kommt sie dafür auf.
Allerdings sind Schäden, die Sie Personen in häuslicher Gemeinschaft zufügen ausgeschlossen. Jetzt kann man darüber streiten, ob es sich bei Ihnen um eine „Gemeinschaft“ handelt.
Ich würde den Schaden der Privat-Haftpflicht einreichen und schauen, was passiert. Sollte diese die Regulierung ablehnen, würde mich interessieren, mit welcher Begründung. Ob Sie dann juristisch gegen die Entscheidung vorgehen wollen, können Sie dann immer noch entscheiden.
In der Regel ist die Haftpflichtversicherung deines Freundes für den entstandenen Schaden zuständig. Hat dein Freund keine entsprechende Versicherung, müsste die Hausratsversicherung bzw. die Haftpflichtversicherung deiner Großeltern einspringen. Wichtig ist auf jeden Fall, daß Ihr bei der Schadensmeldung angebt, daß der Schaden durch „Gefahr in Verzug“ entstanden ist und, das keine andere Möglichkeit zur sofortigen Hilfeleistung bestand.
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com
Sie können bei der Versicherung anfragen, vermutlich werden die den Schaden aber nicht übernehmen.
F.-W. Hollmann-Raabe
ICH MEINE, DEN SCHADEN MUSST DU BEZAHLEN.
OHNE GEWÄHR !!!
Hallo auch!
Wenn ich richtig informiert bin, trägt bei dem Tatbestand des Notstandes derjenige die Kosten, dem geholfen wurde, da vom Ersthelfer nicht verlangt werden kann, dass dieser auf Kosten hängen bleibt. Damit soll vermieden werden, dass Menschen anderen Menschen nicht helfen, weil diese z.B. die Kosten scheuen.
MFG
CKH
Hallo Phulia,
moralisch gesehen, hat Dein Freund natürlich richtig gehandelt…wenn es sich so zugetragen hat. Allerdings hat er die Tür vorsätzlich eingetreten und somit ist der Schaden z.B. über die private Haftpflicht nicht versichert. Desweiteren wird die Hausrat bzw. Gebäudeversicherung berührt, aber auch hier ist dieser Schaden nicht versichert. Sie sollten mit Ihren Großeltern sprechen, dass die den Schlüssel immer abziehen, damit Du mit dem Zweitschlüssel rein kannst, ja nach dem Schaden ist man immer klüger. Tut mir leid, rein versicherungstechnisch gesehen, müßt Ihr jetzt auch noch den Schaden bezahlen.
VG WB
Hallo, die preiswerteste juristische Abklärung erhält man sicher beim eigenen Haftpflicht- Versicherer.
Alles Gute.
Wenn die Wohnung Deiner Großeltern angemietet ist, haftet für den Schaden an der Tür der Mieter, also die Großeltern haften gegenüber dem Vermieter, jedoch nur nach dem Zeitwert der Türe.
Du selbst kannst nicht in Haftung genommen werden, weil Du ja zur Hilfeleistung gesetzlich verpflichtet bist. Das heißt, wer einem Anderen hilft, und hierbei einen Schaden verursacht hat für die Kosten nicht einzustehen.
Viele Grüße
Julius Jordan
Hallo,
da fällt mir zunächst keine Versicherung ein. Eine Unfallversicherung würde evtl. über das Thema „Rettungskosten“ einspringen, Haftpflicht vielleicht noch über das Thema Mietsachschaden, aber wie gesagt, sehr dünn das Ganze. Fürchte, Du bleibst auf dem Schaden sitzen,
viele Grüße
Andreas