Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage:
Ist es üblich, dass ein RA, der seinem Mandanten einen rechtl. Hinweis (in welchem er ihm von weiteren „Straftaten abrät“) zukommen gelassen hat, auf eine Unterschrift, die bestätigt, dass man den Inhalt zur Kenntnis genommen hat, besteht.
Wie könnte man (den Sinn) diese® Prozedur begründen?
mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Ja.
Es ist üblich, dass ein RA sich den Zugang einer Information rückversichernd bestätigen lässt.
Welcher RA will schon gerne von seinem Mandanten vorgeführt werden, wenn Dieser, entgegen jeglichem juristischen Rat, weitere Straftaten begeht und möglicherweise behauptet, der RA hätte ihm davon nicht abgeraten.
Wobei der gesunde Menschenverstand ausreichend sein sollte selbst zu erkennen, dass das Begehen von Straftaten verboten ist.
Im Einzelfall wird der RA wissen, warum er so handelt.
Rumburak
Rückfrage…
Hallo,
Ist es üblich, dass ein RA, der seinem Mandanten einen rechtl. Hinweis (in welchem er ihm von weiteren „Straftaten abrät“) zukommen gelassen hat, auf eine Unterschrift, die bestätigt, dass man den Inhalt zur Kenntnis genommen hat, besteht.
Viel interessanter wäre die Rückfrage:
Aus welchem Grund sollte man es ablehnen, seinem Anwalt solch eine Unterschrift zu geben?
Wie könnte man (den Sinn) diese® Prozedur begründen?
Dass der Anwalt sonst möglicherweise in Rechenschaft gezogen wird falls der Mandant wider seinem Rat handelt und der Anwalt nicht beweisen kann, dass er diesen Rat erteilt hat.
Gruss,
Michael
Ist sehr allgemein formuliert, aber vielleicht kann ja trotzdem jemand mal seine Gedanken posten…wäre sehr hilfreich!
Der Sinn einer solchen Prozedur liegt darin, dass sich der Anwalt „freizeichnen“ möchte. Es kann sein, dass er befürchtet, dass der Mandant später behauptet, ihm sei gesagt worden, dass sein Verhalten in Ordnung oder straffrei ist.
Manche Verteidiger lassen sich z. B. auch schriftlich bestätigen, dass das Honorar nicht aus einer vorausgegangen Straftaten stammt. Der Sinn liegt darin, dass der Verteidiger später nicht der Geldwäsche beschuldigt wird.
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Sorry wg. dem zweiten Posting, hatte nicht bemerkt, dass die Antworten nicht untereinander gelistet werden.
Könnte sich denn das Unterzeichnen eines solchen rechtl. Hinweises im Nachhinein negativ auswirken, sprich wenn der Mandant die abgeratene Straftat nochmal begeht, ein Gericht diesen Hinweis vom RA einfordert und man so eine Absicht nachweisen kann?