Hallo,
ich habe vor 14 Tagen bei einem priv. Verkäufer mit 34 pos. Bewertungen etwas im Wert von 70 Euro ersteigert und anhand der hinterlegten Überweisungsdaten (Deutschland) sofort überwiesen. Seither warte ich auf die Lieferung.
Vor 4 bzw. 3 Tagen habe ich per Mail angefragt, ob er das Paket schon weggeschickt hat.
Als Versand war angegeben 7 Euro versichertes Paket!
Ich erhielt jedoch weder eine Antwort auf die beiden Mails, noch kam der Artikel an.
Wie ist in solchen Fällen bei privaten (!) Verkäufern das korrekte rechtliche Vorgehen in welcher Reihenfolge?
Vielen Dank für die Auskunft.
Chris
Hallo,
anrufen und die Zusendung der Ware verlangen oder - falls das angeblich schon geschehen ist - den Nachweis, dass sie verschickt wurde. Wenn telefonisch nicht erreichbar das ganze per Einschreiben mit Rückschein. Wird beides nicht beigebracht schriftlich vom Kauf zurücktreten und Rückzahlung des Geldes verlangen (Einschreiben m. R.). Passiert das auch nicht -> ggf. Anzeige wg Betrug und Mahnverfahren (wenns dir das wert ist).
Außerdem eine Meldung an Ebay als unzuverlässigen Verkäufer machen.
Liebe Grüße
Sue
Ich erhielt jedoch weder eine Antwort auf die beiden Mails,
noch kam der Artikel an.
Wie ist in solchen Fällen bei privaten (!) Verkäufern das
korrekte rechtliche Vorgehen in welcher Reihenfolge?