Rechtl. Mögl. bei Beschuldigung d. Diebstahls

Rechtliche Möglichkeiten bei unrechtmäßiger Beschuldigung des Diebstahls:

Hallo,
heute kam auf Phoenix eine Sendung über die Arbeitsbedingungen bei den großen Diskountern. In einem Beispiel wurde dort angebracht, dass Filialleiter einem Beschäftigten einen Diebstahl unterstellen. Daraufhin wurde die betreffende Person dann unter Druck gezwungen vorgefertigte Schriftstücke zu unterschreiben welche das Schuldgeständnis sein sollen. Meine Frage wäre welche rechtlichen Möglichkeiten man hat wenn man unrechtmäßig des Diebstahls bezichtigt wird? Gibt es Rechtschutzverbände die sich den Problemen solcher Opfer annehmen? Was kann man den Betroffenen in dieser Situation raten?

Eine zweite Sache die mich verwundert hat war, dass Filialleiter bei ihren Mitarbeitern nach dem Feierabend Taschenkontrollen machen. Soweit ich weiß fällt das doch unter Privatsphäre und darf nur durch richterlichen Beschluss veranlasst werden, oder irre ich mich da?

Hallo.

Meine Frage wäre welche rechtlichen Möglichkeiten man hat wenn man
unrechtmäßig des Diebstahls bezichtigt wird?

Die gleichen Möglichkeiten, die Du auch als Kunde hättest, der einer solchen Behandlung unterzogen wird - Klageerhebung anstreben. Es kämen Nötigung und üble Nachrede bzw. Verleumdung in Betracht.

Gibt es Rechtschutzverbände die sich den Problemen solcher Opfer
annehmen?

Es gibt welche. Nennen sich Gewerkschaften und kümmern sich nicht selbst um die rechtliche Schiene, aber lassen kümmern.

Was kann man den Betroffenen in dieser Situation raten?

Eintreten oder aber eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Oder selbst löhnen.

Eine zweite Sache die mich verwundert hat war, dass
Filialleiter bei ihren Mitarbeitern nach dem Feierabend
Taschenkontrollen machen. Soweit ich weiß fällt das doch unter
Privatsphäre und darf nur durch richterlichen Beschluss
veranlasst werden, oder irre ich mich da?

Kunden, Arbeitnehmer und ähnliches Geziefer hat hier nach Stand der Rechtsprechung schlechte Karten : http://www.ratgeberrecht.de/index/is02491.html

Gruß Eillicht zu Vensre

Gruß Eillicht zu Vensre

Kommt vermutlich auf den Discounter an :wink:
Hi!

Daraufhin wurde die betreffende Person
dann unter Druck gezwungen vorgefertigte Schriftstücke zu
unterschreiben welche das Schuldgeständnis sein sollen.

Wie gezwungen? Mit vorgehaltener Pistole oder unter Androhung von Folter?

Ich weiß, dass das vermutlich überzogen ist, aber niemand bekommt meine Unterschrift, wenn ich das nicht will!
Und sollte die Unterschrift unter massiven Drohungen erfolgt sein, ist sie rein theoretisch anfechtbar - schwierig wird es mit Dem Beweisen!

Meine
Frage wäre welche rechtlichen Möglichkeiten man hat wenn man
unrechtmäßig des Diebstahls bezichtigt wird? Gibt es
Rechtschutzverbände die sich den Problemen solcher Opfer
annehmen?

Dazu hat Eillicht schon alles gesagt!

Was kann man den Betroffenen in dieser Situation
raten?

Einen Betriebsrat gründen!

Eine zweite Sache die mich verwundert hat war, dass
Filialleiter bei ihren Mitarbeitern nach dem Feierabend
Taschenkontrollen machen. Soweit ich weiß fällt das doch unter
Privatsphäre und darf nur durch richterlichen Beschluss
veranlasst werden, oder irre ich mich da?

Auch hier: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er zustimmen - ansonsten wird es für den AG schwierig!
Existiert jedoch kein BR, dann hat der Arbeitnehmer vermutlich schlechte Karten!

Richterlicher Beschluss kommt wohl eher nicht in Frage! Selbst, wenn ein Kunde klaut und dem Ladenbesitzer seine Tascheninhalte nicht offen legt, wird er es spätestens dann machen, wenn die Polizei ihn filzt!

LG
Guido