Rechtl. Situation bei frühem Auszug ohne Abnahme

Hallo,

angenommen, ein Mietvertrag läuft bis zum 30.6.
Der Mieter zieht nun zum 20.6. aus - aus Termingründen des Vermieters kann aber keine Abnahme erfolgen. Am 10.6. wird eine Art Vorabnahme gemacht, wobei die Wohnung noch bewohnt ist.
Nun soll am 20.6. der Schlüssel an den Nachmieter übergeben werden, welcher ua auch renovieren will (Mieter muss nicht renovieren), und der Vermieter will sich dann die Wohnung ansehen wenn er wieder da ist, also vielleicht am 27.6.

Frage: kann der Vermieter überhaupt noch eine Abnahme machen wenn der Nachmieter schon in der Wohnung ist? Oder gilt die Wohnung damit automatisch als abgenommen? Wie ist da die Situation? Oder sollte der jetzige Mieter besser den Nachmieter nicht reinlassen und von einem Stellvertreter am 30.6. eine Übergabe machen lassen?

Gruß

Man sollte den Nachmieter nicht reinlassen, da eine Abnahme noch nicht erfolgt. Könnte natürlich gutgehen, muss aber nicht.

Hallo,

danke.
Aber ich hätte gern eine etwas spezifischere Antwort auf meine Frage. :smile:

Gruß

Hallo,

danke.
Aber ich hätte gern eine etwas spezifischere Antwort auf meine
Frage. :smile:

Will man geschildert bekommen, was alles passieren kann, wenn der Nachmieter in der nicht abgenommnen Wohnung, massive Schäden verursacht und dann dem VM gegenüber behauptet, dass diese noch vom Vormieter stammen?
Es wäre schlichtweg dumm vom derzeitigen Mieter den Nachmieter vor der Wohnungsabnahme in die Wohnung zu lassen.
MfG ramses90

Gruß

Nein. Ich hätte gerne einfach meine Frage beantwortet. :smile:

Hier ist sie noch mal:

Zitat:
Frage: kann der Vermieter überhaupt noch eine Abnahme machen wenn der Nachmieter schon in der Wohnung ist? Oder gilt die Wohnung damit automatisch als abgenommen? Wie ist da die Situation?

Ist in meinen Augen relativ klar gestellt, oder? :wink:

Besten Gruß

Nein. Ich hätte gerne einfach meine Frage beantwortet. :smile:

Hier ist sie noch mal:

Zitat:
Frage: kann der Vermieter überhaupt noch eine Abnahme machen
wenn der Nachmieter schon in der Wohnung ist? Oder gilt die
Wohnung damit automatisch als abgenommen? Wie ist da die
Situation?

Ist in meinen Augen relativ klar gestellt, oder? :wink:

Hi, kommt darauf an wer den Nachmieter in die Wohnung gelassen hat, Stichwort: Schlüsselübergabe.
Wenn das der derzeitige Mieter war, dann kann der VM sehrwohl noch eine Wohnungsabnahme machen, vorausgesetzt, der Mietvertrag des Nachmieters beginnt erst zum 1. des Folgemonats.
MfG ramses90

Besten Gruß