Rechtlich gegen Killerspielpatches

Hallo, Experten.

Beckstein fordert mal wieder ein Killerspielverbot.

Frage: ist es Gesetzlich möglich, „entschärfte“ Killerspiele zu verbieten?

Ich stell mir das folgendermaßen vor:

  1. Killerspiel wird irgendwo außerhalb D-Rechts-Raum programmiert.
  2. Ballern, Motorsägen, etc. werden ausgebaut und das „Versteckspiel“ in Deutschland vertrieben.
  3. total illegale (und unkontrollierbare) 3.5-Megabyte-Patches machen aus dem Plüschspiel wieder ein Killeerspiel.
  4. Trotz Verbot sind Killerspiele so verbreitet wie vorher.

Könnte man so ein Vorgehen gesetzlich unterbinden?
Wo könnte man da ansetzen?

Nick

  1. total illegale (und unkontrollierbare) 3.5-Megabyte-Patches

versus

Könnte man so ein Vorgehen gesetzlich unterbinden?

Ich fürchte, dass gesetzlich hier unterliegt
Schorsch

Hallo, Experten.

Beckstein fordert mal wieder ein Killerspielverbot.

Frage: ist es Gesetzlich möglich, „entschärfte“ Killerspiele
zu verbieten?

Verbieten kann man per se alles oder?

Könnte man so ein Vorgehen gesetzlich unterbinden?
Wo könnte man da ansetzen?

Man könnte ein Verbot a la GEZ aussprechen: Verboten ist ein Spiel nicht nur, wenn es das Töten blah blah zum Inhalt hat, sondern wenn es von den technischen Gegebenheiten solch einen Handlungsablauf ermöglicht.

Die Frage was dann noch übrigbliebe, naja…

Bei der Bundeswehr gibt es für junge und unerfahrene Vorgesetzte eine Weißheit: Befiehl nichts, was du nicht auch durchsetzen kannst…

Die Transfairleistung überlasse ich der geneigten Leserschaft.

Gruß Andreas

Verbieten kann man per se alles oder?

Nein. Schon verfassungsrechtlich ist ein Verbot nur zulässig, wenn es einen legitimen Zweck verfolgt, dafür ein geeignetes, ein erfordertes und schließlich auch ein im engeren Sinne verhältnismäßiges, d. h. anmgessenes Mittel darstellt. Alle anderen Verbote sind verfassungswidrig.

Levay

1 „Gefällt mir“

Verbieten kann man per se alles oder?

Nein. Schon verfassungsrechtlich ist ein Verbot nur zulässig,
wenn es einen legitimen Zweck verfolgt, dafür ein geeignetes,
ein erfordertes und schließlich auch ein im engeren Sinne
verhältnismäßiges, d. h. anmgessenes Mittel darstellt. Alle
anderen Verbote sind verfassungswidrig.

Hm, also ich kenne das jetzt so nicht, aber mir stellt sich auch dann die Frage, wer denn den legitimen Zweck feststellt?

Ich erinnere da an das Kölner Verbot, auf der Straße auszuspucken. Irgendwo fehlt da ja der legitime Zweck oder?

Irgendwie klingt das nicht so durchsetzbar, bzw. ich sehe keine Möglichkeit für mich als Spieler oder den Hersteller, sich gegen so ein Verbot zur Wehr zu setzen.

Hallo Nick,

Beckstein fordert mal wieder ein Killerspielverbot.

Frage: ist es Gesetzlich möglich, „entschärfte“ Killerspiele
zu verbieten?

Abgesehen von dem was die Verfassung überhaupt zulässt, stellt sich die Frage ob der Handel oder der Besitz verboten werden soll.

Wenn nur der Handel verboten ist, kauft man die Kuschel-Version und lädt sich den Patch oder man kauft es im Ausland als Download…

Wenn der Besitz verboten ist muss halt die Polizei alle 2 Wochen eine Hausdurchsuchung machen …

MfG Peter(TOO)

Hm, also ich kenne das jetzt so nicht, aber mir stellt sich
auch dann die Frage, wer denn den legitimen Zweck feststellt?

Der Gesetzgeber und dieses kann vom BVerfG überprüft werden.

Ich erinnere da an das Kölner Verbot, auf der Straße
auszuspucken. Irgendwo fehlt da ja der legitime Zweck oder?

Da hat die große Mehrheit der Bundesbürger ganz sicher ein andere Ansicht zu.

Irgendwie klingt das nicht so durchsetzbar, bzw. ich sehe
keine Möglichkeit für mich als Spieler oder den Hersteller,
sich gegen so ein Verbot zur Wehr zu setzen.

Als Spieler hast Du in der Tat keine Möglichkeit. Als Hersetller kannst Du Dich gegen Maßnahmen des Verbotsgesetzes wehren und hierüber letztlich auch das Gesetz selbst überprüfen lassen.

Gruß
Dea