Guten Morgen liebe Wissende,
seit einiger Zeit lese ich auch unter Privatverkäufern Texte ähnlich:
„Rechtlich geschützte Namen XYZ werden hier nur erwähnt, weil sie ein Teil der Beschreibung sind und die besondere Qualität der Produkte beschreibt.“
Nun meine Frage: kann man eine Abmahnung erhalten, wenn man als Privatverkäufer beispielsweise ein gebrauchtes Uhrenradio der Firma X anbietet und eben diesen Namen in der Beschreibung verwendet?
Ist doch schwachsinnig sowas … wenn es ein Markenprodukt ist und man den Namen der Firma angibt, was soll daran verwerflich sein. Ich glaube fast, die Herren in black haben nix besseres zu tun, als das „Internetz“
nach abmahnbarem zu durchsuchen.
Würde mich über Resonanz diesbezüglich freuen und grüße alle mit einem närrischen HELLAU … obwohl ich gar nicht zum Karneval gehe
Bearix