Rechtlich geschützte Namen bei Ebay Auktionen

Guten Morgen liebe Wissende,

seit einiger Zeit lese ich auch unter Privatverkäufern Texte ähnlich:

„Rechtlich geschützte Namen XYZ werden hier nur erwähnt, weil sie ein Teil der Beschreibung sind und die besondere Qualität der Produkte beschreibt.“

Nun meine Frage: kann man eine Abmahnung erhalten, wenn man als Privatverkäufer beispielsweise ein gebrauchtes Uhrenradio der Firma X anbietet und eben diesen Namen in der Beschreibung verwendet?

Ist doch schwachsinnig sowas … wenn es ein Markenprodukt ist und man den Namen der Firma angibt, was soll daran verwerflich sein. Ich glaube fast, die Herren in black haben nix besseres zu tun, als das „Internetz“ :wink: nach abmahnbarem zu durchsuchen.

Würde mich über Resonanz diesbezüglich freuen und grüße alle mit einem närrischen HELLAU … obwohl ich gar nicht zum Karneval gehe

Bearix

Hi

„Rechtlich geschützte Namen XYZ werden hier nur erwähnt, weil
sie ein Teil der Beschreibung sind und die besondere Qualität
der Produkte beschreibt.“

lol

Sind das die Leute die auch ständig was vom EU Recht faseln? :wink:

Wenn die Ware von der Marke Lacoste ist dann ist es ok, wenn nicht und du schreibst den Markennamen in den Titel um deine no-name Marke besser hervorzuheben, dann ist das nicht ok (lt. eBay AGB verboten). Da hilft der Disclaimer auch nicht. Entweder ist es von der Marke oder nicht.

http://www.schindlerboltze.de/markenrecht/2007/vorsi…

MfG
Lilly