Hallo,
fiktiver Fall:
Ein AN tritt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vertraglich vereinbarten 4 Monaten Probezeit an. Ein paar Tage vor Ende der Probezeit wird dem AN mitgeteilt, dass man sich aufgrund der sehr verantwortungsvollen Schlüsselposition nicht ganz sicher sei, ob man ihn übernehmen könne. Das Arbeitspensum sei wohl unterschätzt worden. Man bietet mündlich die Verlängerung der Probezeit auf die gesetzlichen maximalen 6 Monate an, jedoch ohne schriftlichen Nachweis.
Kurz vor Ende der 6 Monate ist sich der AG immer noch nicht sicher.
Im Vertrag stünde bei der Probezeit keine Kündigungsfrist; die einzige vertraglich geregelte Frist wäre 3 Monate auf Monatsende für beide Parteien.
Der AN möchte sehr gerne bleiben, der AG möchte ihn eigentlich auch nicht einfach auf die Straße setzen und ihm gerne weitere Bewährung geben, jedoch sei dies gesetzlich nicht möglich da das Maximum an Probezeit (6 Monate) ausgeschöpft sei und danach das Kündigungsschutzgesetz greifen würde.
Nun würde der AG dem AN mit einer Frist von 3 Monaten (wie im unbefristeten Vertrag) kündigen in der Hoffnung, dass der AN sich in dieser Zeit noch bewähren kann, da laut AG bis Ablauf der Frist (in der Kündigung bezeichnet als Wartezeit) eine Übernahme in ein unbefristetes Verhältnis jederzeit problemlos möglich sei. Ist das rechtlich so machbar?
Welche Möglichkeiten gäbe es nun noch, um im günstigsten Fall doch noch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu wechseln bzw. die „Bewährungszeit“ zu verlängern? Ein befristeter Vertrag?
Danke + Grüße,
S.