Rechtlich möglich?

Hallo,

jemand kann wegen finanziellen Schwierigkeiten die letzten beiden Monatsmieten insgesamt 990€,sprich Juli+August nicht aufbringen.Derjenige zieht ab September in eine andere Wohnung-Mietvertrag ist bereits beider Seiten,sprich durch den Vermieter und durch ihn, unterschrieben.Er hat nun Angst das sein jetziger Vermieter den neuen über diese Probleme informiert und dann vom Mietvertrag zurücktritt.Ist das rechtlich möglich?
Er hat beim jetzigen vermieter eine Kaution von 650€ hinterlegt,die er selbstverständlich behalten kann,den rest will er dann in Raten abzahlen.Bei dem neuen muss er bei Wohnungsübergabe 675€ zahlen,auch das wird er tun.
Also meine Frage habe ich ja schon gestellt.Hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße

Hi Aileen,

Er hat nun Angst das sein jetziger Vermieter den neuen über diese Probleme informiert und
dann vom Mietvertrag zurücktritt.Ist das rechtlich möglich?

eigentlich nicht. Der Mieter sollte sich allerdings fragen, ob er unter diesen Umständen auf Erfüllung des Vertrages bestehen sollte.

Frage am Rande: Woher weiß der alte Vermieter von dem neuen? Normale Menschen erzählen dem alten Vermieter doch nicht, wo sie hinziehen.

Gruß Ralf

Er musste damals einen Zettel ausfüllen lassen, das er dort keine Mietschulden hat und oben war das Logo des neuen Vermieters drauf.Nun weiß er nicht ob der jetzige Vermieter das gesehen und eventuell im Gedächtnis hat.
Was heißt das denn nun?Kann er zurücktreten oder nicht?

Hi Aileeen,

Was heißt das denn nun?Kann er zurücktreten oder nicht?

nein, er ist an den Vertrag gebunden. Ein Vertrag verpflichtet beide Seiten, das sollte doch selbstverständlich sein.

Gruß Ralf

Wenn er dem neuem Vermieter in einer Selbstauskunft versichert hat, dass er immer seine Miete pünktlich bezahlt hat und keine Mietschulden hat, so kann der neue Vermieter vom Vertrag wegen arglistiger Täuschung zurück treten, da die Angaben für ihn wesentliche Entscheidungsgründe zum Abschluss eines Mietverhältnisses waren. Hat der neue Vermieter eine solche Auskunft nicht verlangt oder hat alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, so kann der neue Vermieter nicht vom Vertrag zurück treten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber das war ja ja bei Mietvertragsunterzeichnung noch nicht der Fall, zumal er es sogar schriftlich vom jetzigen Vermieter vorgelegt hat, das er keine Mietrückstände hat.Also war es in dem Moment keine Täuschung,oder?

Aber das war ja ja bei Mietvertragsunterzeichnung noch nicht
der Fall, zumal er es sogar schriftlich vom jetzigen Vermieter
vorgelegt hat, das er keine Mietrückstände hat.Also war es in
dem Moment keine Täuschung,oder?

Hallo,

zuerst einmal muss ich Peter zustimmen, dass hier durchaus der VM wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten kann. Allerdings, wie dargelegt wird, gab es seinerzeit keine Mietschulden. Trotzdem erhebt sich die Frage, ob der Mieter nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von vornherein wusste, dass es zu Mietschulden kommt, weil bislang nur andere Löcher gestopft wurden.

Der Mieter muss hier Klartext reden. Zuerst mal mit dem jetzigen Vermieter. Der Mieter muss sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung bemühen. Alles andere, also einen Mahnbescheid und notfalls ein Klage wäre fatal, denn wenn kaum Geld da ist, ist der Weg zur Zahlungsunfähigkeit nicht weit, wenn der Mieter nichts im alten Mietverhältnis unternimmt.

Grüsse Günter

Ein Ratenzahlungsvorschlag wurde bereits gemacht-Antwort wird noch abgewartet.
Es war nicht vorrauszusehen, da sich die Frau von ihm trennte und sie das Einkommen hatte.Mietvertrag läuft auf beider Namen,aber die Frau ist erstmal weg.Auch der neue Mietvertrag ist auf beider Namen ausgestellt,aber der Mann will definitiv dort einziehen.
In Euren Punkten gibt es immer wieder ein WENN!
Kann das nun ausgeschlossen werden?
Es lag definitiv keine arglistige Täuschung vor,denn es konnte niemand ahnen das sich die Beziehung auflöst und somit die Zahlungsunfähigkeit vorerst eintritt.Der mann muss erst einmal alles neu Beantragen und das dauert.Er war so fair und teilte dem Vermieter seine Zahlungsunfähigkeit sofort mit,wartete nicht erst auf Mahnungen und unterbreitete sofort ein Ratenzahlungsangebot.
Ist das denn jetzt so ok oder gibt es immer noch Gründe warum der neue vermieter, eventuell zurücktreten könnte?

LG

Moin, Aileen,

Ist das denn jetzt so ok oder gibt es immer noch Gründe warum
der neue vermieter, eventuell zurücktreten könnte?

ja, die Möglichkeit besteht immer, weil sich das Leben nicht an die Buchstaben des Gesetzes hält. Die Gründe müssen noch nicht einmal stichhaltig sein, selbst wenn sie an den Haaren herbeigezogen wären, hülfe das dem Armen nicht weiter. Was will er denn tun? Den Vermieter verklagen? Worauf - auf Zwangseinweisung? Und wo wohnt er in der Zwischenzeit?

Es hilft nicht weiter, sich das Schrecklichste auszumalen und dann im Eck zu hocken und zu zittern. Lasst Euch einen glaubwürdigen Grund einfallen, warum Ihr mit dem Vermieter nochmal sprechen müsst und guckt ihm in die Augen.

Gruß Ralf

Ein Ratenzahlungsvorschlag wurde bereits gemacht-Antwort wird
noch abgewartet.
Es war nicht vorrauszusehen, da sich die Frau von ihm trennte
und sie das Einkommen hatte.Mietvertrag läuft auf beider
Namen,aber die Frau ist erstmal weg.Auch der neue Mietvertrag
ist auf beider Namen ausgestellt,aber der Mann will definitiv
dort einziehen.

Hallo,

hier liegt zuerst mal das Problem bei der Frau, die selbstverständlich gesamtschuldnerisch haftet. Der Mieter hat natürlich hier einen Anspruch darauf, dass er einziehen kann. Nur, was soll das bringen ? Insbesondere dann, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die Wohnung zu bezahlen. Hier muss mit dem neuen Vermieter ein klares Wort gesprochen werden. Denn dass in der neuen Wohnung wohl auch blad die Miete nicht gezhalt werdne kann ist doch klar. Und hier kann der VM schon wegen der vor Einzug geänderten Verhältnisse hinweisen, dass er kein Interesse an der Aufnahme des Mietverhältnisses hat.

Trotzdme habe ich ein Verständigungsproblem. Weshalb, wenn die Frau auszieht, die Miete für die alte Wohnung bereits offenbar deswegen nicht gezahlt werden konnte, schliesst diese Frau erneut einen Mietvertrag ab. Oder war es so, dass in der alten Wohnung bereits der neue Vertrag abgeschlossen wurde, dann erst zog die Frau aus ? Dann aber wären beide verpflichtet gewesen den künftigen Vermieter auf die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen. Hier einfach als Mann einzuziehen und dann die Karten offenlegen würde ich schon als arglistige Täuschung sehen.

In Euren Punkten gibt es immer wieder ein WENN!

Ganz klar, hier kann niemand eine klar Auskunft geben, weil in all den Fällen kaum alles bekannt, klar und auch was wirklich erforderlich sein kann bekannt ist. Ausserdem sind es hier natürlich keine im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes erlaubte Beratungen sondern Hilfen aus Kenntnissen der einzelnen User.

Kann das nun ausgeschlossen werden?
Es lag definitiv keine arglistige Täuschung vor,denn es konnte
niemand ahnen das sich die Beziehung auflöst und somit die
Zahlungsunfähigkeit vorerst eintritt.Der mann muss erst einmal
alles neu Beantragen und das dauert.Er war so fair und teilte
dem Vermieter seine Zahlungsunfähigkeit sofort mit,wartete
nicht erst auf Mahnungen und unterbreitete sofort ein
Ratenzahlungsangebot.
Ist das denn jetzt so ok oder gibt es immer noch Gründe warum
der neue vermieter, eventuell zurücktreten könnte?

Meine Frage war wegen der Mietrückstände, ob eine Ratenzahlung vereinbart ist. Nun sehe ich hier, dass der neue Vermieter offenbar eine Ratenzahlungsvereinbarung erhalten hat.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

ja der neue Mietvertrag wurde noch vor der Trennung von beiden unterschrieben.Wie es aussieht wollen die beiden aber dort einen neuanfang versuchen und gemeinsam einziehen.
Im Prinzip könnte der Mann die Miete in der jetzigen Wohnung zahlen,aber braucht es nun für die Kaution in der neuen,da die Frau sich erstmal losgesagt hat.Ist ziemlich unmissverständlich aber dennoch so.Er hat jetzt hilfen vom Arbeitsamt beantrag und dem jetzigen Vermieter das so mitgeteilt,der wartet nun auf eine Meldung durch den Mann,wie es weiter geht.Aber das AA hat ja auch lange Bearbeitungszeiten,das heißt,die werden Ihre Miete erst haben,wenn er ausgezogen ist.
Die Frau fordert das er es allein bewältigt, zumal sie wegen seiner ständigen bereitung finanzieller probleme, sich von ihm vorerst getrennt hat:Er soll daraus lernen und er will kämpfen.
Also kann auch diese arglistige Täuschung ausgeschlossen werden, oder?Da sie ja wieder zusammenziehen werden.Der Mann ist echt verzweifelt und ich denke auch,wenn er jetzt das alles dem neuen Vermieter selbstständig mitteilt, dann kann er gleich alles vergessen und steht ab September auf der Straße.
Es war ja nur seine Angst das der neue Vermieter durch den jetzigen über die Probleme informiert wird,weiß ja auch nicht ob das so Gang und Gebe ist, das die sich untereinander ,in einer großen Stadt,austauschen.Denke nciht das die sich kennen.Vielleicht reagiert er auch einfach nur etwas paranoid.

Liebe Grüße

Hallo Günter,

ja der neue Mietvertrag wurde noch vor der Trennung von beiden
unterschrieben.Wie es aussieht wollen die beiden aber dort
einen neuanfang versuchen und gemeinsam einziehen.
Im Prinzip könnte der Mann die Miete in der jetzigen Wohnung
zahlen,aber braucht es nun für die Kaution in der neuen,da die
Frau sich erstmal losgesagt hat.Ist ziemlich
unmissverständlich aber dennoch so.Er hat jetzt hilfen vom
Arbeitsamt beantrag und dem jetzigen Vermieter das so
mitgeteilt,der wartet nun auf eine Meldung durch den Mann,wie
es weiter geht.Aber das AA hat ja auch lange
Bearbeitungszeiten,das heißt,die werden Ihre Miete erst
haben,wenn er ausgezogen ist.
Die Frau fordert das er es allein bewältigt, zumal sie wegen
seiner ständigen bereitung finanzieller probleme, sich von ihm
vorerst getrennt hat:Er soll daraus lernen und er will
kämpfen.
Also kann auch diese arglistige Täuschung ausgeschlossen
werden, oder?Da sie ja wieder zusammenziehen werden.Der Mann
ist echt verzweifelt und ich denke auch,wenn er jetzt das
alles dem neuen Vermieter selbstständig mitteilt, dann kann er
gleich alles vergessen und steht ab September auf der Straße.
Es war ja nur seine Angst das der neue Vermieter durch den
jetzigen über die Probleme informiert wird,weiß ja auch nicht
ob das so Gang und Gebe ist, das die sich untereinander ,in
einer großen Stadt,austauschen.Denke nciht das die sich
kennen.Vielleicht reagiert er auch einfach nur etwas paranoid.

Hallo,

hierzu ein Tipp, den ich leider derzeit vielen Menschen, insbesondere Hartz IV - Kandidaten geben muss. Die Schuldnerberatung aufsuchen und wenn Bindungen zur Diakonie oder Caritas bestehen sich dort mit dem Problem mal melden. Manchmal helfen diese Organisationen durch Darlehen oder gar durch Beihilfen. Andererseits , wenn Arbeitslosengeldanspruch besteht kann der Empfänger doch nach meiner Kenntnis auch einen Kostenvorschuss verlangern, wenn er diesen zur Zahlung der Miete verwendet. Also auch hier soll er mal klären.

Grüsse Günter

Er musste damals einen Zettel ausfüllen lassen, das er dort
keine Mietschulden hat und oben war das Logo des neuen
Vermieters drauf.Nun weiß er nicht ob der jetzige Vermieter
das gesehen und eventuell im Gedächtnis hat.
Was heißt das denn nun?Kann er zurücktreten oder nicht?

Beim Lesen dieser Beiträge musste ich wirklich den Kopf
schütteln. Ich finde es eine ausgesprochene Frechheit und Dreistigkeit auch nur darüber nachzudenken, in diesem Fall
nach Wegen zu suchen, ob der Vermieter rechtlich zur Vertragserfüllung zu zwingen ist. Wenn in der alten Wohnung noch Mietschulden bestehen, dann sollte man sich eine Wohnung suchen, die man sich auch leisten kann, auch wenn es sich dabei um ein Zimmer in einer WG handelt.

Egal wie die Umstände sind, wie es zu dieser finanziellen Situation gekommen ist. Den neuen Vermieter damit zu belasten, das muß wirklich nicht sein. Welches moralische Empfinden muss man haben, sich dabei auch noch im Recht zu fühlen? Egal, welche Möglichkeiten das Recht bietet. Solche Leute denken nur an sich und ihr Wohl, ohne Rücksicht auf andere zu nehmen. Die hier angesprochene Person wäre in meinen Augen ein Mann, wenn sie die Situation lösen würde, ohne andere zu beeintächtigen, dann könnte man auch Respekt vor dieser Person haben. Andere Wege sind nicht akzeptabel! Ich verstehe nicht, wie man einer solchen Person auch noch Tipps geben kann, wie sie auf Vertragserfüllung bestehen kann? Mann sollte sich doch mal vorstellen, wie die Sache aus Sicht des Vermieters aussieht - er muss evt. noch Schulden tilgen und kann durch solche Menschen in die Situation geraten, selber zahlungsunfähig zu werden.

Also bitte den Rat von Herrn Günther annehmen und sich rechtzeitig um fachkundige Hilfe bemühen!!!

Gruß Sascha