Ein Ratenzahlungsvorschlag wurde bereits gemacht-Antwort wird
noch abgewartet.
Es war nicht vorrauszusehen, da sich die Frau von ihm trennte
und sie das Einkommen hatte.Mietvertrag läuft auf beider
Namen,aber die Frau ist erstmal weg.Auch der neue Mietvertrag
ist auf beider Namen ausgestellt,aber der Mann will definitiv
dort einziehen.
Hallo,
hier liegt zuerst mal das Problem bei der Frau, die selbstverständlich gesamtschuldnerisch haftet. Der Mieter hat natürlich hier einen Anspruch darauf, dass er einziehen kann. Nur, was soll das bringen ? Insbesondere dann, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die Wohnung zu bezahlen. Hier muss mit dem neuen Vermieter ein klares Wort gesprochen werden. Denn dass in der neuen Wohnung wohl auch blad die Miete nicht gezhalt werdne kann ist doch klar. Und hier kann der VM schon wegen der vor Einzug geänderten Verhältnisse hinweisen, dass er kein Interesse an der Aufnahme des Mietverhältnisses hat.
Trotzdme habe ich ein Verständigungsproblem. Weshalb, wenn die Frau auszieht, die Miete für die alte Wohnung bereits offenbar deswegen nicht gezahlt werden konnte, schliesst diese Frau erneut einen Mietvertrag ab. Oder war es so, dass in der alten Wohnung bereits der neue Vertrag abgeschlossen wurde, dann erst zog die Frau aus ? Dann aber wären beide verpflichtet gewesen den künftigen Vermieter auf die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen. Hier einfach als Mann einzuziehen und dann die Karten offenlegen würde ich schon als arglistige Täuschung sehen.
In Euren Punkten gibt es immer wieder ein WENN!
Ganz klar, hier kann niemand eine klar Auskunft geben, weil in all den Fällen kaum alles bekannt, klar und auch was wirklich erforderlich sein kann bekannt ist. Ausserdem sind es hier natürlich keine im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes erlaubte Beratungen sondern Hilfen aus Kenntnissen der einzelnen User.
Kann das nun ausgeschlossen werden?
Es lag definitiv keine arglistige Täuschung vor,denn es konnte
niemand ahnen das sich die Beziehung auflöst und somit die
Zahlungsunfähigkeit vorerst eintritt.Der mann muss erst einmal
alles neu Beantragen und das dauert.Er war so fair und teilte
dem Vermieter seine Zahlungsunfähigkeit sofort mit,wartete
nicht erst auf Mahnungen und unterbreitete sofort ein
Ratenzahlungsangebot.
Ist das denn jetzt so ok oder gibt es immer noch Gründe warum
der neue vermieter, eventuell zurücktreten könnte?
Meine Frage war wegen der Mietrückstände, ob eine Ratenzahlung vereinbart ist. Nun sehe ich hier, dass der neue Vermieter offenbar eine Ratenzahlungsvereinbarung erhalten hat.
Grüsse Günter