Hallo ihr Wissenden!
ich hoffe Ihr könnt mir helfen…
Ich habe eine Kleinunernehmung als Model und Kleindartseller.
Letzte Woche bekam ich einige Modelangebote…
Via email möchten Sie mich gern buchen. Sie schicken schon eine Teilzahlung via American Express check… Auf meine Frage hin warum sie vor der Arbeit bezahlen: um eine Vertrauensbasis herzustellen…
nun die Frage:
wenn ich die checks einlöse und ohne dass evtl. Ein job zustande kommt was kann mir passieren? In Bezug auf finanzamt und recht?
Es ist noch keinerlei Vertrag zustande gekommen…
Was kann dahinter stecken???
danke vorab und ein schönes Wochenende!
juliette
Kennst Du die Agentur??? Kann Dir passieren, der Scheck ist nicht gedeckt. Du gehst jetzt zu Deiner Bank, die schreibt Dir den Betrag auf Deinem Konto gut. In 14 Tagen stellt die Bank fest, der Scheck ist nicht gedeckt bzw. falsch und sie buchen Dir Dein Geld wieder ab. Möglicherweise ist der Scheck sogar höher ausgestellt als Du willst und Du sollst ihnen die Differenz mitbringen. Stinkt nach Betrug!!!
Lieben Gruß
Peter
Mehr als dubios. Ich würde instinktiv raten : Finger weg von solchen Dingen.
Was kann dahinter stecken: Ein Versuch an deine Kontodaten zu kommen, die ja automatisch an den Scheckaussteller gemeldet werden. Oder je nach Betrag Geldwäsche.
Wer Geld verdient muss das natürlichdem Finanzamt mitteilen (auch wenn er dafür nicht arbeitet), spätestens bei der Einkommenssteuererklärung Ende des Jahres. Als Gewerbetreibende bist Du zu einer Steuererklärung rechtlich verpflichtet.
Ich würde Schecks, die mir so zugeschickt werden, nicht einlösen sondern liegen lassen. Wenn sich tatsächlich ein Job ergibt, kann man sie immer noch einlösen.
Doch welcher Meodeverlag, Fotograf o.ä. bezahlt mit American-Express-Schecks. Da auch die Steuerklärungen machen müssen, werden seriöse Arbeitgeber nur per Überweisung zahlen, da nur das vom Finanzamt anerkannt wird.
Alles sehr merkwürdig, also Finger weg`!!!
Hallo Juliette,
ich bin kein Jurist, aber bzgl. Teilzahlung sehe ich kein Risiko. Solange kein Vertrag gemacht ist, kannst Du ja auch wieder zurückzahlen. Das Finanzamt interessiert an der Stelle nur, ob Du eine Einahme hattest. Wenn Du sie angibst, kann auch hier nichts passieren.
Wenn ich eine Frau wäre, würde ich aber genau darauf achten, was in den Vertrag aufgenommen wird und welche Leistungen gefordert werden können. Ich vermute nämlich, dass mit dem Vorab-Geld schon mal „gefügig“ gemacht werden soll. Also Vorsicht!
Grüße
Thomas
antworten…
Danke Ihr Lieben für die schnelle Antworten!
Ich werde sie liegenlassen und abwarten!
Ein sonniges Wochenende!
Juliette
Meine Meinung zu folgenden Punkten:
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ob ein Vertrag zustande gekommen ist, hängt nicht von der Schriftform ab. Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Bei Streitigkeiten besteht dann aber das Beweisproblem. Deshalb Verträge immer schriftlich dokumentieren. Übrigens gilt die mail m.E. nicht als Schriftform, sondern nur Textform.
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Zahlung vorab: Wenn nicht klar ist, welche Leistung für den Geldbetrag zu erbringen ist, besteht schon ein Streitpunkt, wenn mehr Leistung gefordert wird als du zu erbringen bereit bist.
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Finanzamt: Kleinunternehmer müssen die Einnahmen auch versteuern. Dafür gibts die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Gilt bis Einkünfte von 17500,00 Eur/a. MwSt. darf nicht ausgewiesen werden. Bei Einnahmen darüber ist eine ordentliche Buchführung, auch mit Mehrwert-steueroption erforderlich.
Empfehlung: Ohne persönlichen Eindruck und Gespräch mit Geschäftspartner (Referenzen!!!) und ohne Beratung
würde ich das Geschäft nicht machen.
Gruß
Rudolf
Hallo Juliette, ich bin kein Experte, aber rein aus dem Bauch heraus würde ich Dir raten, das Geld nicht anzurühren, bevor nicht tatsächlich ein Vertrag mit Dir zustande gekommen ist.
Da ich mir auch nicht vorstellen kann, was oder wer dahintersteckt, wäre ich noch vorsichtiger. Vielleicht wollen sie, wenn der Vertrag nicht zustande kommt das Geld wieder mit Zinsen zurückhaben. Also, sei vorsichtig
lg Anjelica