Rechtliche Anforderungen für Werbeflyer GBR

Hallo zusammen,

Ich habe viel im Internet gesucht, dennoch leider nichts gefunden.
Habe vor kurzem eine GBR gegründet und möchte nun Werbeflyer erstellen.
Nun meine Frage, muss mein Name auf dem Flyer angegeben werden, oder reicht es, wenn der Phantasiename der GBR angegeben ist.
Auf dem Flyer sollen weiterhin Kontaktdaten angegeben werden, wie Homepage (Impressum vorhanden), E-Mail und Telefonnummer.

Für Hilfe wäre ich dankbar!

Hallo,

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf keine kaufmännischen Tätigkeiten ausüben und wird deswegen auch nicht ins Handelsregister eingetragen. Auch darf diese Gesellschaftsform nicht im juristischen Sinn als „Firma“ auftreten, also beispielsweise das „GbR“ im Firmennamen tragen. Unabhängig davon darf auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sich natürlich einen Namen geben, unter dem die Gesellschafter nach außen einheitlich auftreten. Die GbR ist, wie eingangs erwähnt, eine recht einfache Form des Zusammenschlusses. So entfallen beispielsweise auch die Buchführungspflichten – eine einfache Überschussrechnung reicht aus.

Auf deinen Flyer kannst du ansich schreiben was du möchtest, sofern moralisch verdrehtbar, gibt es keine Vorschriften. Verboten ist nur, diese an Autoscheiben oder im öffentlichen Raum ohne Genehmigung zu verbreiten. Wegen dem Müll. Das kann teuer werden. Also immer fragen, wo du diese auslegen kannst und darfst.
Was draufstehen sollte ist ja Veranstaltungs, oder Eventabhängig. Schließlich müssen die Leute ja wissen wohin es gehen soll. Der Veranstalter muss an sich nicht ausgewiesen werden. Ist mir zumindest nichts bekannt. Warum auch? Für die Veranstaltung brauchst du ja andere Genehmigungen.

Hoffe es hilft ein bischen.

Gruß

Peter Jäger