Hallo,
hiermit wende ich mich mit einer rechtlichen Anfrage an Euch.
Ich wüßte gerne, wie das Verhalten eines Architekten zu bewerten ist, der ein Häuschen, bei dem ich Bauherr bin, im November 2004 mängelfrei abnimmt und bei dem sich im April 2005 herausstellt, daß ein gravierender Mangel nach wie vor vorliegt und der Architekt Kenntnis davon hat.
Konkret: Im Oktober letzten Jahres wurde eine erste Abnahme (der Architekt hatte sowohl die Planung als auch die Bauüberwachung inne) durchgeführt, bei der festgestellt wurde, daß ein am Dach umlaufender Blechfalz nachgebessert werden muß. Im November 2004 fand die zweite, endgültige Abnahme statt, bei der durch den Architekten Mängelfreiheit festgestellt und attestiert wurde (Abnahmeprotokoll). Im April 2005 stellte sich bei Begutachtung heraus, daß der Blechfalz zwar am Dach angebracht, aber nicht verfugt wurde, entgegen der Aussage bei der Abnahme eben keine Mängelfreiheit vorlag. Laut ausführender Firma wurde witterungsbedingt auf die Verfugung verzichtet und der Architekt davon in Kenntnis gesetzt. Leider wurde diese Tatsache vom Architekten verschwiegen und ist nur zufällig bekannt geworden. Maßnahmen, die fehlende Verfugung nachträglich einzubringen, hat es bisher, trotz einiger warmer Tage in diesem Jahr, leider keine gegeben.
Dadurch, daß die fehlende Verfugung durch die Begutachtung ‚aufgeflogen‘ ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, sie doch noch nachgerüstet zu bekommen, allerdings ist nicht erkennbar, ob über das Winterhalbjahr nicht evtl. bereits Schäden entstanden sind.
Welches Fehlverhalten kann dem Architekten zur Last gelegt werden und welche Möglichkeiten habe ich, evtl. Schadenersatz zu erhalten? Liegt nicht vielleicht sogar der Tatbestand des Betrugs vor?
Danke und Grüße aus München,
Stefan
