Rechtliche Anfrage

Hallo,
hiermit wende ich mich mit einer rechtlichen Anfrage an Euch.

Ich wüßte gerne, wie das Verhalten eines Architekten zu bewerten ist, der ein Häuschen, bei dem ich Bauherr bin, im November 2004 mängelfrei abnimmt und bei dem sich im April 2005 herausstellt, daß ein gravierender Mangel nach wie vor vorliegt und der Architekt Kenntnis davon hat.

Konkret: Im Oktober letzten Jahres wurde eine erste Abnahme (der Architekt hatte sowohl die Planung als auch die Bauüberwachung inne) durchgeführt, bei der festgestellt wurde, daß ein am Dach umlaufender Blechfalz nachgebessert werden muß. Im November 2004 fand die zweite, endgültige Abnahme statt, bei der durch den Architekten Mängelfreiheit festgestellt und attestiert wurde (Abnahmeprotokoll). Im April 2005 stellte sich bei Begutachtung heraus, daß der Blechfalz zwar am Dach angebracht, aber nicht verfugt wurde, entgegen der Aussage bei der Abnahme eben keine Mängelfreiheit vorlag. Laut ausführender Firma wurde witterungsbedingt auf die Verfugung verzichtet und der Architekt davon in Kenntnis gesetzt. Leider wurde diese Tatsache vom Architekten verschwiegen und ist nur zufällig bekannt geworden. Maßnahmen, die fehlende Verfugung nachträglich einzubringen, hat es bisher, trotz einiger warmer Tage in diesem Jahr, leider keine gegeben.

Dadurch, daß die fehlende Verfugung durch die Begutachtung ‚aufgeflogen‘ ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, sie doch noch nachgerüstet zu bekommen, allerdings ist nicht erkennbar, ob über das Winterhalbjahr nicht evtl. bereits Schäden entstanden sind.

Welches Fehlverhalten kann dem Architekten zur Last gelegt werden und welche Möglichkeiten habe ich, evtl. Schadenersatz zu erhalten? Liegt nicht vielleicht sogar der Tatbestand des Betrugs vor?

Danke und Grüße aus München,
Stefan

Hallo Stefan!

Welches Fehlverhalten kann :dem Architekten zur Last :gelegt werden und welche :Möglichkeiten habe ich, evtl. :Schadenersatz zu erhalten?

Schadenersatzansprüche setzen voraus, daß ein Schaden entstanden ist.

Liegt nicht vielleicht sogar :der Tatbestand des Betrugs :vor?

Betrug nach § 263 StGB setzt voraus, daß jemand mit der Absicht handelt, sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Wenn witterungsbedingt eine Fuge noch nicht behandelt wurde, dies bekannt ist und die Arbeit nachgeholt wird, ist die Sache erledigt. Jedenfalls dann, wenn kein Schaden entstanden ist.

In Deiner Vika steht „Ingenieur/Projektleiter“. Deshalb wirst Du wissen, daß man eine Abnahme wegen einer geringfügigen Nacharbeit nicht verweigert, wenn man mit den Beteiligten auch später noch zusammenarbeiten will. Der Kleinkram wird notiert und erledigt. Manches geht auch, sofern man sich kennt und vertraut, auf Zuruf. Jedenfalls wird nicht für jeden Pups ein Faß aufgemacht oder gar von Betrug geredet. Das kann man zwar anders sehen, aber die Erfahrung lehrt, daß zu arge Korinthenkackerei übel zurück kommt, wenn man jemals einen der Beteiligten wieder braucht. Eine weitere Erfahrung lehrt, daß dieser Zeitpunkt irgendwann kommt.

Du solltest Dich hüten, von Betrug zu reden. Solche Behauptungen mußt Du nämlich beweisen können. Andernfalls bewegst Du Dich selbst im Bereich des Strafgesetzbuches mit übler Nachrede/Verleumdung (§ 186, 187). Du hast aber eine plausible Begründung erhalten, weshalb die ausstehende Arbeit noch nicht durchgeführt wurde. Was bleibt, ist ein fehlender Satz im Protokoll, etwa der Art „Abdichtung/Versiegelung der Fuge an xyz erfolgt bei trockener, frostfreier Witterung“ o. ä… Aus meiner Sicht läßt sich daraus kein Honig ziehen.

Gruß
Wolfgang

Vielschichtig
Hallo Wolfgang,

danke für Deine schnelle Antwort.

Das Problem ist insgesamt vielschichtiger als ich es in der Anfrage darstellen konnte.

Richtig ist, daß Schadensersatz nur geltend gemacht werden kann, wenn ein Schaden vorliegt. Nur: ich kann das gar nicht beurteilen, ob ein Schaden vorliegt, da die fehlende Fuge am Dach grundsätzlich ein Eindringen von Wasser in Hohlräume verhindern soll. Fehlt die Fuge, kann Wasser eindringen, aber ist denn welches eingedrungen und hat dort Schäden verursacht? Zur Klärung müßten massiv Wände geöffnet oder das Dach abgenommen werden.

Richtig ist auch, daß prinzipiell „nur“ ein Satz auf dem Abnahmeprotokoll fehlt. Da aber niemand von der fehlenden Abdichtung informiert wurde und - so, wie es aussieht - auch nicht nachgebessert hätte werden sollen, bleibt grundsätzlich die Frage, ob das vorsätzliche Verschweigen eines gravierenden Mangels von mir einfach so hingenommen werden muß?

Insgesamt war die Zusammenarbeit mit dem Architekten außergewöhnlich schwierig, es wurden laufend unabgestimmte Planänderungen vorgenommen, Pläane wurden nicht indiziert, so daß eigentlich nie ein vernünftiger Stand der Unterlagen gegeben war und es wurden abweichend von der Baubeschreibung diverse Änderungen durchgeführt, ohne dies mit uns Bauherren abzustimmen. Zusätzlich zum vereinbarten Festpreis werden Positionen in Rechnung gestellt, mit der Aussage, wir Bauherren (es sind mehrere) hätten diese Position ausdrücklich gewünscht und müßten sie somit extra bezahlen. Dieser Wunsch wurde aber von niemanden so geäußert. Es gibt diverse, gravierende Mängel, die zur Zeit von einem Gutachter untersucht werden, die der Architekt jedoch weit von sich weist und planerische Fehler ausdrücklich auschließt. Er ist schießlich der Fachmann und wir hätten ja sowieso keine Ahnung.

Ich weiß, daß der Vorwurf des Betrugs schwerwiegend ist, aber vor dem Hintergund der Erlebnisse leider nicht ganz von der Hand zu weisen. Deshalb auch die Frage hier nach einer Bewertung.

Danke für die Geduld :wink:
Stefan