mich interessieren die rechtlichen oder berufsstandrechtlichen Aspekte bei Dipl. Psychologen etc., aktuell gespeist durch den Fall von vier Steuerfahndern in Hessen und andere Fälle.
Wenn ein psychologischer Gutachter über einen „Probanden“ diverse Beurteilugen und Diagnosen stellt, die für diesen „Probanden“ zivile oder berufliche Folgen haben kann, unterliegt dann der Gutachter einer besonderen Sorgfaltspflicht?
Angenommen eine Diagnose und Empfehlung in einem Gutacthen führt zum Jobverlust (z.B. wie im Fall der Steuerfahnder) oder zum Entzug der Erziehungserlaubnis etc. (z.B. bei Familiengutachten) oder zur Haftstrafe, diese Diangnose wird aber von drei anderen Gutachtern in Frage gestellt bzw. widerlegt.
Kann der der Betroffene den Gutachter verklagen?
Können berufsrechtliche Konsequenzen blühen?
Weitere Fragen:
Ein Gutachter wird namentlich mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Er gibt einen Teil der Gespräche an Mitarbeiter ab.
Ist das rechtlich in Orndung?
Gibt es Vorgaben, ob ein Gutachter zu 100 % als Gutachter arbeiten darf oder muss er einen Teil in der „echten“ Praxis arbeiten?
Bei Apotheken gibt es eine Maximalanzahl, die ein Apotheker betreiben darf.
Wie sieht es mit Dipl. Psychologen, THerapeuten etc. aus?
Wenn ein psychologischer Gutachter über einen „Probanden“
diverse Beurteilugen und Diagnosen stellt, die für diesen
„Probanden“ zivile oder berufliche Folgen haben kann,
unterliegt dann der Gutachter einer besonderen
Sorgfaltspflicht?
Er unterligt i m m e r einer Sorgfaltspflicht. Die wird nicht besonders oder weniger besonders sein.
Angenommen eine Diagnose und Empfehlung in einem Gutacthen
führt zum Jobverlust (z.B. wie im Fall der Steuerfahnder) oder
zum Entzug der Erziehungserlaubnis etc. (z.B. bei
Familiengutachten) oder zur Haftstrafe, diese Diangnose wird
aber von drei anderen Gutachtern in Frage gestellt bzw.
widerlegt.
Kann der der Betroffene den Gutachter verklagen?
Kaum. Das wäre ungefähr so, als wenn man nach einem Gerichtsurteil den Richter verklagen wollte.
Können berufsrechtliche Konsequenzen blühen?
Kaum.
Weitere Fragen:
Ein Gutachter wird namentlich mit der Erstellung eines
Gutachtens beauftragt. Er gibt einen Teil der Gespräche an
Mitarbeiter ab.
Ist das rechtlich in Orndung?
Nein, das scheint mir unseriös, denn der Gutachter führt normalerweise selber das Gespräch mit dem zu Begutachtenden.
Ich denke, das ist der erste wirklich problematische Teil deiner Fragestellungen.
Gibt es Vorgaben, ob ein Gutachter zu 100 % als Gutachter
arbeiten darf oder muss er einen Teil in der „echten“ Praxis
arbeiten?
Muss er nicht. Er kann -wenn er mag- nur als Gutachter arbeiten.
Bei Apotheken gibt es eine Maximalanzahl, die ein
Apotheker betreiben darf.
Wie sieht es mit Dipl. Psychologen, THerapeuten etc. aus?
Es gibt Gutachter in reinen Gutachterpraxen, die den ganzen Tag Gutachten erstellen. Mein bester Freund, ein Psychiater, hat mal jahrelang in so einer reinen Gutachter-Praxis gearbeitet.
Gruß,
B.
Kaum. Das wäre ungefähr so, als wenn man nach einem
Gerichtsurteil den Richter verklagen wollte.
Einen Richter verklagt man nicht, da reicht man einen Widerspruch ein oder geht in die nächste Instanz.
Es gibt in unserem System kaum ein Schlußwort, was nicht widersprochen werden kann, darf und auch sollte - denn ohne diese Möglichkeit und deren Nutzung wären wir als kritisch denkenden Menschen entmündigt.
Bei Ärztefehler wendet man sich an die Ärztekammer. Bei Psychologen gibt es zwei ähnliche Verbände, die sich darum bemühen, den Berufsstand der Psychologen in Ehren zu halten. Man kann das Gutachten auch von weiteren Psychologen prüfen oder wiederholen lassen. JEDER Mensch macht Fehler, übersieht etwas oder lässt sich durch diverse Faktoren beeinflussen. Obwohl sich ein guter Psychologe insbesondere durch seine Objektivität kennzeichnet, so ist und bleibt er auch nur ein Mensch, der Fehler machen kann und diese Fehler kann man in Frage stellen und prüfen lassen.
Können berufsrechtliche Konsequenzen blühen?
Kaum.
Kommen nachweislich Fehltritte wiederholt vor, wird der Psychologe wohl sein Auftraggeber verlieren, seinen Ruf verlieren bzw. vom Arbeitgeber in eine weniger verantwortungsvolle Position versetzt - also auch nicht anders als bei Rechtsanwälten, Ärzten oder Autogutachter - je nachdem wie sie beschäftigt sind (abhängig oder in Selbständigkeit).
Nein, das scheint mir unseriös, denn der Gutachter führt
normalerweise selber das Gespräch mit dem zu Begutachtenden.
Das scheint mir auch unseriös, wird aber oft so gemacht. Siehe auch Ärzteskandal in der Charité, wo Chefärzte Leistungen abgerechnet haben, die sie nicht vollbracht haben.