Rechtliche Aspekte beim Haus umschreiben auf

… 1 Person

Hallo Leute,

meine Frau und ich haben sich getrennt. Wir haben zwei Kinder (3 und 6 Jahre). Ich bin vor einem Jahr aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen.
Meine Frau sieht kein zusammenkommen mehr. Nun ist die Überlegung was mit dem Haus passiert.
Verkauf kommt für uns nicht in Frage.
Wir haben das Haus Anfang 2008 gekauft. Der Darlehensvertrag läuft also noch ein paar Jahrzehnte. Der in Bar bezahlte Eigenanteil kam größtenteils von mir.
Meine Frage ist nun wie es von der rechtlichen Seite her aussieht, wenn einer das Haus übernimmt (wahrsch. ich). Wie erfolgt die Auszahlung des anderen Partners. Wie wird das Jahr verrechnet, dass meine Frau an Darlehen abbezahlt hat?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Hallo Marc,

ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war. Mein Mann hat das Haus behalten, die Kinder wohnen bei ihm, wobei sie schon 18 und 15 sind und der Große bald zum Studieren weggeht.

Ich habe ihm meinen Anteil am Haus überschrieben und er zahlt mich entsprechend aus.
Dabei haben wir durch einen Gutachter den Wert des Hauses feststellen lassen und dann ausgerechnet, was wir in 16 Jahren schon abbezahlt haben. Davon die Hälfte habe ich bekommen.
Nun zahlt mein Ex-Mann den Abtrag weiter und ist Alleineigentümer.

Ich schlage dir vor, einen Anwalt zu nehmen. Der hilft dir nicht nur bei den Formalitäten zur Scheidung, sondern rechnet auch für dich aus, was euch beiden jeweils zusteht.

Alles Gute wünscht dir:
Ralle

Hallo Ralle,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich befürchte auch, dass ich nicht ohne Anwalt davon komme, hab nur Angst vor den hohen Kosten.
Viel auzubezahlen gibt es ja nicht, wir haben in den drei Jahren fast nur Zinzen abbezahlt.

Gruss Marc

Hallo Marc, ich nochmal…

… so wie du eure Situation beschreibst, wird deine Frau keine Ansprüche geltend machen können - ganz einfach, weil es da nichts gibt, was ihr aufteilen könnt. Im Gegenteil. Du schreibst, dass du das Eigenkapital eingebracht hast.
Es sieht so aus, als könne deine Frau wirklich froh sein, wenn die Banken sie aus der Haftung entlassen. Das werden sie nur tun, wenn gewährleistet ist, dass du den Abtrag allein zahlen kannst.
Ohne zu wissen, was du verdienst - wenn du aber Unterhalt für deine beiden Kinder und Trennungsunterhalt, bzw. nach einer Scheidung Ehegattenunterhalt für deine Frau zahlen musst, dann
könnte es finanziell eng werden.
Das ist auch der Grund, warum meine beiden Kinder bei ihrem Vater geblieben sind - damit das Haus nicht unter den Hammer muss.
Hoffentlich findest du es nicht zu anmaßend von mir, wenn ich dir nun rate: Verkaufe euer Haus so gut wie es geht. Zur Zeit ist der Markt nicht so übersättigt und du könntest mit etwas Glück einen guten Preis erzielen.
Und: hol dir Hilfe über einen Anwalt. Das kostet zwar auch Geld, aber du wirst es nicht bereuen. Man hat das Gefühl, dass die eigenen Interessen nicht unter den Tisch fallen und gut vertreten werden.
Ich drücke dir wirklich alle Daumen, dass du die richtige Entscheidung triffst. In jedem Falle verlier nicht den Mut. Es ist alles „nur“ Geld.
Das Emotionale wiegt meistens viel schlimmer.
Ich wünsche dir Kraft.
Ralle

Hallo,

im Falle einer Scheidung müsste das Haus verkauft werden oder einer kann den anderen auszahlen. Die genaue finanzielle Regelung kenne ich nicht, Dafür würde ich einen Anwalt für Familienrecht fragen.
Gruß - jacqueline

Hi, bin kein Jurist, aber bei mir war es so, dass die hälfte der gemeinsam getätigten Tilgung (ohne Zinsen) angerechnet wurde.
… 1 Person

Hallo Leute,

meine Frau und ich haben sich getrennt. Wir haben zwei Kinder
(3 und 6 Jahre). Ich bin vor einem Jahr aus unserem
gemeinsamen Haus ausgezogen.
Meine Frau sieht kein zusammenkommen mehr. Nun ist die
Überlegung was mit dem Haus passiert.
Verkauf kommt für uns nicht in Frage.
Wir haben das Haus Anfang 2008 gekauft. Der Darlehensvertrag
läuft also noch ein paar Jahrzehnte. Der in Bar bezahlte
Eigenanteil kam größtenteils von mir.
Meine Frage ist nun wie es von der rechtlichen Seite her
aussieht, wenn einer das Haus übernimmt (wahrsch. ich). Wie
erfolgt die Auszahlung des anderen Partners. Wie wird das Jahr
verrechnet, dass meine Frau an Darlehen abbezahlt hat?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Leider nicht mein Zuständigkeitsbereich
Gruß Petra

Hallo Marc,
wenn Du Deine Frau ausbezahlen kannst, dann tue es so schnell es geht. Denn wenn erst die Anwälte mitmischen und die Frau aufklären was sie könnte und ihr zusteht , dann wird es schwierig. Versuch Dich so mit der Frau zu einigen, vielleicht ist sie ja mit wenigen tausend euro zufrieden. Ist das billigste, du kannst sie ja als Mieterin behalten.

Viele Grüsse von Susanne