...rechtliche Aspekte beim Haus umschreiben auf

Hallo Leute,
ich habe fast desselbe Problem.
Ich und mein Mann haben uns getrennt wir haben 3 kinder, die Kinder sind bei mir. Da alle 3 Kinder unter 10 sind, arbeite ich nicht und bin HZ-IV Empfängerin geworden.
Daher darf ich keine große Summe an Geld besitzen, daher habe ich Angst das Haus zu verkaufen, den der Staat kann das alles von mir wegholen bzw. verrechen.
Das großteils an Eigenkapital habe ich erbracht…

Frage ist: Kann ich meinen Anteil also die Hälfte vom Haus, auf jemanden anderen (unter Familie) umschreiben lassen, so dass ich keine Besitzerin eines Haus bin und keine Schulden mehr habe?

Vielen Dank

Hallo, Eigentum umschreiben ist möglich, wird aber nur berücksichtigt, wenn es 10 Jahre vor dem Hilfebedarf geschehen ist. Ansonsten bleiben die neuen Besitzer in der Zahlungspflicht. Frage lieber einen Anwalt.

Hallo Asteria63,

laß die Finger weg vom umschreiben auf andere Familienmitglieder, denn in dem Augenblick haben die ein Einkommen, und das wird dann genauso verrechntet wie bei dir selbst.

Das Beste ist, du einigst dich mit deinem getrennt lebenden Mann darauf, daß du ihm Stück für Stück (so wie es deine finanzielle Situation zuläßt) seinen Teil auszahlst, und das Haus als selbstgenutztes Wohneigentum behälst.
Dann ist die Behörde u.U. sogar zur Zahlung von Wohngeld, sowie Heizkosten etc. verpflichtet.
Außerdem kann selbstgenutztes Wohneigentum nicht als Kapitalanlage bei der Errechnung der Hartz IV-Ansprüche angerechnet werden (vorausgesetzt es ist keine 400qm-Villa).

Wenn noch Fragen sind, einfach fragen.

Alles Gute .

DDWAE