Rechtliche Beachtungen bei Wasserlaufbau im KiGa?

Hallo,

wir planen in unserem Kindergarten den Bau eines Wasserlaufs und ich möchte mich nun informieren, ob ich rechtlich was beachten muss, wie z.B. die Wasserqualität oder in der Baukonstruktion. Wir haben uns Duschwannen in einem Holzrahmen vorgestellt, Wasser wird mit einer Schwengelpumpe gepumpt.

Danke für eure Antworten.

Lg Christina

Hallo Christina,
leider kann ich Dir keine 100%ig „wasserdichte“ oder rechtssichere Antwort geben, aber mein Wissen teile ich gerne:

-Das Wasser darf nicht länger stehen. Die Gesundheitsämter definieren hierbei länger jedoch unterschiedlich. Im Zweifel würde ich hier Rücksprache halten

-Im Rahmen der Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht solltet ihr auf die Wassertiefe achten…aber das versteht sich wohl von selbst. Die Anlage muss Standfest und leicht zu reinigen sein…

Hallo!
Tut mir leid, da habe ich keine Ahnung. Dies wird bei uns von der Schule organisiert, also Schulleitung, Schulpflege und Department Schule & Sport. Die Lehrpersonen haben nur mit der Gestaltung (wie soll es am Schluss aussehen, etc.) etwas zu tun.
Hoffe du findest ein paar brauchbare Antworten und viel Erfolg und Spass mit dem Wasser :smile:
Lg, Shikoba

Hallo Christina

Ich würde mich an zwei stellen wenden mit deiner frage unten:

  • an spezialistinnen für einrichtung von kindergartenraum und kindergartengarten
  • an die versicherung.

Hier in der schweiz gibt es eine kommission für baufragen für kindergärten. Eine kollegin machte das damals, hier ihre email:
[email protected]

Du kannst sie gerne mit einer empfehlung von mir anfragen, ob sie dir einen rat geben kann auf deine fragen unten.

Sie kann dir vermutlich auch etwas sagen, an wen dich wenden wegen versicherung.

Viel erfolg!

Jacqueline Delley

wir planen in unserem Kindergarten den Bau eines Wasserlaufs
und ich möchte mich nun informieren, ob ich rechtlich was
beachten muss, wie z.B. die Wasserqualität oder in der
Baukonstruktion. Wir haben uns Duschwannen in einem Holzrahmen
vorgestellt, Wasser wird mit einer Schwengelpumpe gepumpt.

Hallo Christina,

ich bin kein Rechtsexperte, aber die Konstruktion sollte so sicher sein, das sich keiner ersthaft verletzen kann. Das ist natürlich immer irgendwie Ermessenssache - wir hatten mal überlegt ein altes Auto in den Garten des Kinderhauses zu stellen - da hatten aber zuviele Eltern was gegen wegen der Verletzungsgefahr (Scheiben, Blech, Rost). Auf dem Abenteuerspielplatz hatten wir aber über Jahre einen alten Straßenbahnwagen und einen kaputten Traktor - das sind zwar auch Verletzungsquellen aber den Kindern hat es super Spaß gemacht und passiert ist auch nix.

Die Eltern müssen einverstanden sein weil diese den Verein bilden und damit haftpflichtig sind - zuerst natürlich der Vorstand aber ich denke solche Baumaßnahmen sollte man immer mit allen absprechen. Eine Haftpflichtversicherung für den Vorstand ist wichtig!

Wenn Du ganz sicher gehen willst frag mal beim Landesjugendamt und/oder bei eurer Trägerorganisation nach.

Unsere Gesellschaft neigt jedoch immer mehr dazu alle möglichen Gefahren auszuschliessen was natürlich dazu führt, das alles immer langweiliger wird und irgendwann sitzen die Kids nur noch in Watte vor’m Bildschirm und das kanns ja auch nicht sein und ein paar Schrammen oder eine Tetanusspritze haben noch keinen umgebracht (meine Meinung).

Ich hoffe etwas weiter geholfen zu haben

Gruß
Andreas