Rechtliche Bedeutung Kfz-Brief?

Hallo,

wie ist die Rechtslage:

Kauf eines PkW und Abschluss Kaufvertrag. Vollständige Zahlung des Kaufpreises. Kfz wird vom Verkäufer (GmbH) ausgehändigt, nicht jedoch der Kfz-Brief.

Aufgrund des schuldrechtlichen Kaufvertrags ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (Zahlung erfolgt) und der Verkäufer ist zur Übereignung des PkW verpflichtet. Wenn er es aber nicht tut?

Wenn GmbH nun z. B. Insolvenz anmeldet, müsste der Insolvenzverwalter der Verpflichtung nachkommen, den Kfz-Brief aufgrund des Kaufvertrags dem Käufer zu übereignen, oder?

Wie problematisch ist es hier für den Käufer, dass er zwar den PkW hat, aber nicht den zugehörigen Brief?

LG Karl

Hallo !

Kauf eines PkW und Abschluss Kaufvertrag. Vollständige Zahlung
des Kaufpreises. Kfz wird vom Verkäufer (GmbH) ausgehändigt,
nicht jedoch der Kfz-Brief.

Warum nicht ?

Aufgrund des schuldrechtlichen Kaufvertrags ist der Käufer zur
Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (Zahlung erfolgt) und der
Verkäufer ist zur Übereignung des PkW verpflichtet. Wenn er es
aber nicht tut?

Warum sollte er das nicht tun ?

Wenn GmbH nun z. B. Insolvenz anmeldet, müsste der
Insolvenzverwalter der Verpflichtung nachkommen, den Kfz-Brief
aufgrund des Kaufvertrags dem Käufer zu übereignen, oder?

Wenn Kaufvertrag vor Insolvenz, dann ja.
Aber der Insolvenzverwalter kann ja den Kaufvertrag anfechten, weil auch vor der Insolvenz gemachte Verträge ungültig sein könnten.

Wie problematisch ist es hier für den Käufer, dass er zwar den
PkW hat, aber nicht den zugehörigen Brief?

Sehr problematisch ,man kann den PKW nicht anmelden ohne größere Schwierigkeiten. Es gibt zwar ein Prozedere zur Neuausstellung, aber die zielt auf Verlust des Briefes ab.
Kann man hier wohl kaum nutzen, wenn Brief nur nicht rausgerückt wird.
Man muss die Herausgabe einklagen.

Nur hier mag es ja um den Vertrag an sich gehen, dessen Rechtmäßigkeit bestritten wird ? Kaufsumme ist vermutlich deutlich zu gering gegenüber dem Wert des Fahrzeugs ?
Das müsste der Insolvenzverwalter nicht hinnehmen.

MfG
duck313

Hallo !

Kauf eines PkW und Abschluss Kaufvertrag. Vollständige Zahlung
des Kaufpreises. Kfz wird vom Verkäufer (GmbH) ausgehändigt,
nicht jedoch der Kfz-Brief.

Warum nicht ?

Angenommen es handelte sich um eine sog. Tageszulassung bis Ende Juli, dann wird der Brief erst ausgehändigt, wenn die Abmeldung des Kfz erfolgt ist, damit der Erwerber des PkW das 'Fahrzeug nicht vor Abmeldung auf seinen Namen zulassen kann. Es gibt bei Tageszulassungen wohl sog. Haltefristen, an die ein Händler gebunden ist.

Aufgrund des schuldrechtlichen Kaufvertrags ist der Käufer zur
Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (Zahlung erfolgt) und der
Verkäufer ist zur Übereignung des PkW verpflichtet. Wenn er es
aber nicht tut?

Warum sollte er das nicht tun ?

Gute Frage. Wahrscheinlich würde er es ohnehin tun, allerdings bleibt doch ein komisches Gefühl, wenn ein PkW erworben und voll bezahlt wurde, der Erwerber aber für ein paar Wochen den Brief noch nicht hat.

Wenn GmbH nun z. B. Insolvenz anmeldet, müsste der
Insolvenzverwalter der Verpflichtung nachkommen, den Kfz-Brief
aufgrund des Kaufvertrags dem Käufer zu übereignen, oder?

Wenn Kaufvertrag vor Insolvenz, dann ja.
Aber der Insolvenzverwalter kann ja den Kaufvertrag anfechten,
weil auch vor der Insolvenz gemachte Verträge ungültig sein
könnten.

Wie problematisch ist es hier für den Käufer, dass er zwar den
PkW hat, aber nicht den zugehörigen Brief?

Sehr problematisch ,man kann den PKW nicht anmelden ohne
größere Schwierigkeiten. Es gibt zwar ein Prozedere zur
Neuausstellung, aber die zielt auf Verlust des Briefes ab.
Kann man hier wohl kaum nutzen, wenn Brief nur nicht
rausgerückt wird.
Man muss die Herausgabe einklagen.

Genau. Und die Anspruchsgrundlage ist der schuldrechtliche Titel „Kaufvertrag“. Selbst wenn man eindeutig im Recht ist, kann es im Streitfall viel Zeit und Geld kosten, dieses auch durchzusetzen. Ganz zu schweigen davon, wenn man nicht im Recht ist.

Nur hier mag es ja um den Vertrag an sich gehen, dessen
Rechtmäßigkeit bestritten wird ? Kaufsumme ist vermutlich
deutlich zu gering gegenüber dem Wert des Fahrzeugs ?
Das müsste der Insolvenzverwalter nicht hinnehmen.

Kaufpreis ist voll bezahlt und PkW tatsächlich übereignet, lediglich ohne Brief wg. Problematik „Tageszulassung und Haltefrist“

LG Karl

Angenommen es handelte sich um eine sog. Tageszulassung bis
Ende Juli,

Hi,
eine Tageszulassung erfolgt -wie die Bezeichnung schon ausdrückt- für einen Tag. Normalerweise wird das Fahrzeug in einem Arbeitsgang an- und gleich wieder abgemeldet.

dann wird der Brief erst ausgehändigt, wenn die
Abmeldung des Kfz erfolgt ist, damit der Erwerber des PkW das
'Fahrzeug nicht vor Abmeldung auf seinen Namen zulassen kann.

Und selbst wenn das Fahrzeug noch zugelassen sein sollte, kann der Käufer es auf seinen Namen zulassen. Das nennt sich dann Ummeldung auf einen neuen Halter. Die Abmeldung für den bisherigen Halter erfolgt durch diese Ummeldung zeitgleich.

Es gibt bei Tageszulassungen wohl sog. Haltefristen, an die
ein Händler gebunden ist.

Da lieferst du uns bestimmt gleich eine Quelle.

Gruß Keki