Rechtliche Bedeutung von E-Mails

Hi,

mir ist so als hätte ich vor einigen Wochen im Radio vernommen, dass E-Mails mehr und mehr auch bei Gerichten anerkannt werden und auch für einen Vertragsabschluss möglich sind.

Was ich aber bis Dato im Netz gefunden haben ist entweder relativ alt oder aber so schwammig formuliert, dass es von der Beweislast nach wie vor so ist, dass ein Eingang einer Mail der Bestätigung des Empfängers bedarf.

Hat jemand einen Tipp wo man den aktuellen Stand nachlesen kann, gerade auch falls ich mich nicht verhört habe und es eine Aktualisierung gab?

Danke und viele Grüße
Me

Hallo,

sofern für den Verkehr in der jeweiligen Angelegenheit kein Zwang zur Schriftform besteht (in diesem Fall wären nämlich nur Dokumente mit Originalunterschrift oder E-Mails mit elektronischer Signatur zugelassen) ist eine E-Mail als Kommunikationsmittel vor Gericht jederzeit anerkannt. Sollte jedoch der vermeintliche Empfänger den Empfang einer E-Mail vor Gericht bestreiten, liegt es beim jeweils anderen, den Empfang nachzuweisen. Eine Versandbestätigung allein genügt dazu nicht. Der tatsächliche Empfang der E-Mail muss sich also aus dem weiteren Verlauf des Geschehens zweifelsfrei ergeben - eine vom vermeintlichen Empfänger versendete Antwort-E-Mail ist da natürlich eine Möglichkeit, die den Empfang der ursprünglichen E-Mail wohl zweifelsfrei beweisen kann.

Schöne Grüße

Martin

Hallo,

eine vom vermeintlichen Empfänger versendete Antwort-E-Mail
ist da natürlich eine Möglichkeit, die den Empfang der
ursprünglichen E-Mail wohl zweifelsfrei beweisen kann.

Die Absenderadresse einer Mail zu fälschen ist nur unwesentlich schwieriger als den Absender eines Briefs zu fälschen, „zweifelsfrei“ erscheint mir daher also ein total falsches Wort in diesem Zusammenhang.

Gruß

Anwar